Die Mitgliedschaft richtet sich nach der Vereinssatzung in der jeweils gültigen Fassung. Die Bestimmungen der Vereinssatzung werden ausdrücklich anerkannt.
Der Vereinsbeitrag (Jahresbeitrag) wird für aktive und passiven Mitglieder nach den jeweils gültigen Sätzen bestimmt.
Er ist beim Eintritt anteilig und zum 01 03. und zum 01.09. eines jeden Jahres in zwei gleichen Beträgen im Voraus fällig.
Ich ermächtige hiermit den „ASV Herzogenaurach e.V.“, Am Weihersbach 4, 91074 Herzogenaurach, Gläubiger-Identifikationsnummer
DE70ZZZ00001081035, die fälligen Beitragszahlungen (wiederholt) von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen
(SEPA-Basis-Lastschriftmandat). Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die vom ASV Herzogenaurach
e.V. auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.