• Baumustergeprüfte Einlagen über die Versicherung beziehen

  • Wenn Sie noch keine 15 Jahre Rentenversichert sind, ist Ihr Kostenträger die Argentur für Arbeit

    Für den Antrag benötigen Sie:
    • eine Verordnung/Rezept Ihres Arztes für „1 Paar baumustergeprüfte Einlagen nach Maß, nach DGUV 112-191, zuzüglich der Diagnose“
    • eine „Notwendigkeitsbescheinigung zum Tragen von Fußschutz oder Sicherheitsschuhen“ von Ihrem Arbeitgeber.
    • Einen personalisierten Antrag von der Agentur für Arbeit. Diesen erhalten Sie nach persönlicher Beantragung bei der Agentur für Arbeit im Fachbereich Reha.
    • Einen Kostenenvoranschlag von uns. Diesen können Sie bei uns im nächsten Reiter beantragen.
  • Wenn Sie bereits 15 Jahre Rentenversichert sind, ist Ihr Kostenträger die Deutschen Rentenversicherung

  • Wenn Sie bereits 15 Jahre Rentenversichert sind, ist Ihr Kostenträger die Deutschen Rentenversicherung

    Für den Antrag benötigen Sie:
    • Einen Ärztlichen Befundbericht
    • Eine Verordnung/Rezept Ihres Arztes für „ein Paar baumustergeprüfte Einlagen nach Maß, nach DGUV 112-191, zuzüglich der Diagnose“
    • Den Antrag G0100 und G0133 der Deutschen Rentenversicherung
    • Eine „Notwendigkeitsbescheinigung G134 zum Tragen von Fußschutz oder Sicherheitsschuhen“ von Ihrem Arbeitgeber.
    • Einen Kostenenvoranschlag von uns. Diesen können Sie bei uns im nächsten Reiter beantragen.
  • Wenn Sie bereits 15 Jahre Rentenversichert sind, ist Ihr Kostenträger die Deutschen Rentenversicherung

    Bei einer Folgeversorgung innerhalb von drei Jahren benötigen Sie
    • ein Rezept von Ihrem Arzt
    • den Antrag G135
    • Einen Kostenenvoranschlag von uns. Diesen können Sie bei uns im nächsten Reiter beantragen.
  • Wenn Sie augrund eines Arbeitsunfalls Einlagen benötigen, ist Ihr Kostenträger die Berufsgenossenschaft

    Für den Antrag benötigen Sie:
    • Eine Verordnung/Rezept Ihres von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin für „ein Paar baumustergeprüfte Einlagen nach Maß, nach DGUV 112-191, zuzüglich der Diagnose.

    Nutzen Sie den Service der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) und finden Sie einen Durchgangsarzt.

    Durchgangsarzt finden

    • Einen Kostenenvoranschlag von uns. Diesen können Sie bei uns im nächsten Reiter beantragen.

    • Sobald Sie uns Ihre Verordnung/Rezept übergeben haben, kümmern wir uns um die Kostenzusage Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
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