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  • Aufnahmeantrag für Berufliche Gymnasien
    in Rheinland-Pfalz

    Schulort BBS GuT Trier

    Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag  sorgfältig und vollständig aus. Am Ende des Formulares können Sie sich das Formular als PDF anzeigen und ausdrucken lassen. Den Ausdruck unterschreiben Sie bitte, fügen die entsprechenden Nachweise (Zeugnisse, evtl. Bescheinigungen) bei und senden Sie diese bis zum 01. März an die BBS GuT. Denken Sie aber bitte auch daran, das Online - Formular abzuschicken.

  • Bei minderjährigen Bewerbern: Angaben über die Erziehungsberechtigten:

  • 2. Angaben zum beabsichtigten Bildungsgang

    Die BBS GuT bietet die Schwerpunkte „Gestaltungs-und Medientechnik“ sowie „Informationstechnik“ an. Wählen Sie bitte den gewünschten Schwerpunkt aus. Wenn Sie sich für beide Schwerpunkte anmelden möchten, geben Sie bitte eine Priorität (Priorität 1 bzw. Priorität 2) an.

  • 3. Erklärung

  • Ich versichere, dass ich die Angaben in diesem Antrag nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig gemacht habe. Die geforderten Nachweise sind beigefügt. Mir ist bekannt, dass fahrlässige oder vorsätzlich falsche Angaben ordnungswidrig sind und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren oder - bei Feststellung nach der Aufnahme - zum Widerruf der Aufnahme führen. Von der Datenschutzerklärung – einzusehen auf der Homepage der BBS GuT – habe ich Kenntnis erhalten.

  • Bei minderjährigen Bewerbern
    Ich bestätige o. a. Angaben und erkläre mein Einverständnis zum Antrag:

  • 4. Angaben zur Zugangsberechtigung

    Bei allen Zeugnissen und Abschlüssen sind beglaubigte Kopien bzw. Nachweise - keine Originalbelege - vorzulegen.

    Qualifizierter Sekundarabschluss l oder gleichwertiger Abschluss:
    Bewerber, die den qualifizierten Sekundarabschluss I (Fachschulreife) erst mit Ablauf des Schuljahres erwerben, legen das letzte Halbjahreszeugnis oder das letzte Jahreszeugnis vor. Das Abschlusszeugnis ist nach Erhalt vorzulegen.

  • Nur von Bewerbern auszufüllen, die den qualifizierten Sekundarabschluss l gemäß
    § 8a
    Schulgesetz nachweisen:

    Der Nachweis eines qualifiziertenSekundarabschlusses 1 gemäß LVO zu § 8 a Schulgesetz ist durch die "Landesverordnung über die Anerkennung von dem qualifizierten Sekundarabschluss 1 gleichwertigen Voraussetzungen für die Aufnahme in weiterführende berufsbildende Schulen vom 4. Juli 1986 (GVBI. S. 188)" geregelt. Danach werden berufliche Abschlüsse dem qualifizierten Sekundarabschluss 1 (Realschulabschluss) unter bestimmten Voraussetzungen gleichgestellt, soweit dieser für die Aufnahme in weiterführende berufsbildende Schulen erforderlich ist. Nähere Einzelheiten für die Gleichstellung sind der Landesverordnung zu entnehmen. Tragen Sie bitte die erforderlichen Angaben ein, wenn Sie zu diesem Bewerberkreis gehören.

  • 5. Geleistete Dienste Härtegesichtspunkte
    Bitte beglaubigte Nachweise beifügen!

  • Haben Sie diesem Aufnahmeantrag einen formlosen Antrag auf bevorzugte Zuteilung eines Schulplatzes beigefügt?

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