4. Angaben zur Zugangsberechtigung
Bei allen Zeugnissen und Abschlüssen sind beglaubigte Kopien bzw. Nachweise - keine Originalbelege - vorzulegen.
Qualifizierter Sekundarabschluss l oder gleichwertiger Abschluss:
Bewerber, die den qualifizierten Sekundarabschluss I (Fachschulreife) erst mit Ablauf des Schuljahres erwerben, legen das letzte Halbjahreszeugnis oder das letzte Jahreszeugnis vor. Das Abschlusszeugnis ist nach Erhalt vorzulegen.