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  • Aufnahmeantrag für Berufsoberschulen
    in Rheinland-Pfalz

    Schulort BBS GuT Trier

    Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag  sorgfältig und vollständig aus. Am Ende des Formulares können Sie sich das Formular als PDF anzeigen und ausdrucken lassen. Den Ausdruck unterschreiben Sie bitte, fügen die entsprechenden Nachweise (Zeugnisse, evtl. Bescheinigungen) bei und senden Sie diese bis zum 01. März an die BBS GuT. Denken Sie aber bitte auch daran, das Online - Formular abzuschicken.

  • 1. Anmeldung für den Bildungsgang (zutreffendes bitte ankreuzen)

  • 2. Angaben zur Person

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  • Bei minderjährigen Bewerbern: Angaben über die Erziehungsberechtigten:

  • 3. Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsoberschule

    Zum Erfüllen der Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsoberschule benötigen Sie:

  • 3.2 Duale Berufsoberschule (DBOS)

  • 3.3 Berufsoberschule II (BOS 2)

  • Möchten Sie für die BOS1 oder BOS2 die Fachrichtung Ihrer bisherigen Schulbildung oder Berufsausbildung wechseln, müssen Sie eine mindestens einjährige der angestrebten Fachrichtung entsprechende berufliche Tätigkeit und eine erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung nachweisen. Nehmen Sie in diesem Fall unbedingt Kontakt mit der BBS GuT auf.

  • 4. Geleistete Dienste Härtegesichtspunkte
    Bitte beglaubigte Nachweise beifügen!

  • Haben Sie diesem Aufnahmeantrag einen formlosen Antrag auf bevorzugte Zuteilung eines Schulplatzes beigefügt?

  • Ich habe zur Kenntnis genommen, welche Unterlagen zur Aufnahme in die Berufsoberschule benötigt werden.
    Alle fehlenden Unterlagen sind schnellstmöglich, spätestens zum Beginn des Schuljahres vorzulegen. Die Einschulung erfolgt erst nach Abgabe aller benötigten Unterlagen.
    Alle Nachweise müssen als beglaubigte Kopie abgegeben oder als Kopie mit Original vorgelegt werden. Die Kopien werden einbehalten.
    Die Vergabe der Schulplätze in den Berufsoberschulen erfolgt nach Anlage 1 Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen.
    Informationen zur 2. Fremdsprache finden Sie auf der Homepage.
     Mir ist bekannt, dass fahrlässige oder vorsätzlich falsche Angaben ordnungswidrig sind und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren oder – bei Feststellung nach der Aufnahme – zum Widerruf der Aufnahme führen.

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