Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beginn und Ende der Vereinbarung
Alle Fahrten beginnen im Domizil des Vermieters und enden, sobald der Wagen dahin zurückkehrt. Wird der Wagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Kunde einen Zuschlag von CHF 50.- zu zahlen. Bei Absagen von vereinbarten Mieten am Tag des Vertragsbeginns schuldet der Kunde der eine volle Tages-entschädigung.
Zum Führen des Fahrzeuges ist berechtigt, wer als Kunde desselben im Besitze eines für die betreffende Kategorie gültigen Führerausweises ist; ferner ist jede vom Kunden ausdrücklich und unter dessen Verantwortung ermächtigte Drittperson, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllt, berechtigt. Die Verwendung des Fahrzeuges insbesondere für Lernfahrten, Fahrkurse oder Rennen ist verboten. Der Kunde bzw. eine von ihm ermächtigte Drittperson ist für allfälige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen voll verantwortlich.
Mietwagen
Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Kunden. Das Fahrzeug wird in fahrbereitem Zustand abgegeben; Kühler, Treibstoffbehälter und Motorenöl sind aufgefüllt. Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, Wasser und Öl nach Bedarf nachzufüllen sowie das Fahrzeug mit grösster Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften zu fahren.
Pflichten bei Unfall
Der Kunde/Fahrer sorgt für die sofortige Verständigung der Polizei, ferner für die Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie der Zeugen (gemäss internationalen Unfallprotokoll). Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für den Vermieter ohne Belang.
Haftpflicht-/Kaskoversicherung
Wird das Fahrzeug nicht unter Nummer und Versicherung des Kunden/Fahrers in Betrieb genommen, besteht während der Vereinbarung vorbehältlich anderer Abmachung eine Haftpflichtversicherung mit der Mindestdeckung gemäss Schweizerischer Gesetzgebung. Im Schadensfall hat der Kunde den vereinbarten Selbstbehalt zu tragen. Für den Fall, dass der Vermieter für den Mietwagen eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, ist der Kunde im Falle eines von ihm zu verantwortenden Schadens am Mietauto zum Ersatz eines allfälligen Selbstbehaltes und / oder Bonusverlustes verpflichtet. Der Kunde/Fahrer bleibt überdies persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung oder eine allfällige Kaskoversicherung nicht gedeckt werden. Selbstbehalt beträgt für den Renault Master 1000.- .Bei Lenker unter 25 Jahre beträgt der Selbstbehalt 3000.- für alle Fahrzeuge.
Beschädigung und Verlust des Fahrzeuges
Der Kunde/Fahrer ist für jede Beschädigung sowie für den Verlust des Wagens voll haftbar.
Reparaturen
Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, den Wagen vor Vertragsbeginn zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, der Wagen befinde sich bei der Übergabe in Ordnung. Für selbstverschuldete Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, ist der Kunde/Fahrer voll haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine vom Vermieter bestimmte Werkstatt auszuführen. Ohne Einwilligung des Vermieters dũrfen Reparaturen oder Änderungen am Wagen nicht vorgenommen werden. Müssen jedoch dringende Reparaturen auswärts vorgenommen werden, so ist vom Kunden/Fahrer die Rechnungsstellung an den Vermieter zu verlangen. Der Kunde/Fahrer zahlt während der Dauer einer solchen Reparatur den Vermieter pro Tag eine Entschädigung in der Höhe der Tagesmiete für den Betriebsausfall.
Fahrten ins Ausland
Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bewilligung des Vermieters gestattet.
GPS Ortung
Bei einer Miete erfolgt weder eine Ortung noch eine Speicherung der Bewegungsdaten des Fahrzeuges. Die GPS Systeme ermöglichen uns jedoch, bei Verdacht auf Unterschlagung eine Ortung unserer Fahrzeuge durchzuführen.
Haftung Vermieter
Der Vermieter haftet weder dem Kunden/Fahrer noch Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Vertragsdauer ereignet. Ebenso haftet der Vermieter nicht für irgendwelchen Schaden, der dem Kunden/Fahrer dadurch entstehen könnte, dass sich am Fahrzeug irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert, Zeitverlust oder sonstigen Folgeschaden verursacht.
Verrechnung
Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Kunden/Fahrer kann der Vermieter den ihr erwachsenen Schaden ohne Weiteres mit der geleisteten Kaution verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten
Gerichtsstand
Handelt es sich beim vorliegenden Vertrag um einen Konsumentenvertrag, so bestimmt sich das zuständige Gericht nach dem Gerichtstandsgesetz (GestG). In den übrigen Fällen vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Domizil des Vermieters. Es ist den Vermieter freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz des Kunden anzurufen.
Beendigung des Vertrages
Der Vermieter kann die Reservation jederzeit aus wichtigem Grund annullieren. In diesem Fall entstehen dem Mieter keine Kosten. Die Vermieter haftet nicht für den durch die Annullierung entstandenen Schaden. Der Mieter kann die Reservation jederzeit stornieren. Erfolgt die Stornierung nicht spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn, hat der Mieter Mietkosten trotz Stornierung zu bezahlen. Weiter behält sich die Vermieterin das Recht vor, nach einem Schadenfall, bei Verstössen gegen die AGB oder schweren Vergehen, die Kunden-Beziehung per sofort aufzulösen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand Handelt es sich beim vorliegenden Vertrag um einen Konsumentenvertrag, so bestimmt sich das zuständige Gericht nach dem Gerichtstandsgesetz (GestG). In den übrigen Fällen vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Domizil des Vermieters. Es ist den Vermieter freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz des Kunden anzurufen.
Ergänzende Bestimmungen
Die Vermieter richtet sich bei der Verwaltung und Bearbeitung der personenbezogenen Daten nach den Vorschriften der Schweizer Datenschutzgesetzgebung. Der Vermieter ist berechtigt, zum Zwecke des Vertragsabschlusses, der Abwicklung der gegenseitigen Vertragsleistungen sowie zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen Personendaten zu bearbeiten und entsprechende Datensammlungen anzulegen. Personendaten der Kunden dürfen nur im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Vermieter Dritten bekanntgegeben werden. Adresshandel ist ausgeschlossen.
Ergänzende Bestimmungen
Die Vermieter behält sich das Recht vor, sämtliche für die Prüfung (Bonitätsprüfung, Führerausweisprüfung etc.) und Abwicklung des Vertrages und die Nutzung der Mietfahrzeuge erforderliche Auskünfte bei öffentlichen Ämtern, Partnerunternehmen und Privaten einzuholen. Anmeldungen und Anträge können von Vermieter ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.
Ergänzende Bestimmungen
Die Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die der Mieter auf dem Weg oder auf einem Standplatz eines Mietfahrzeugs erleidet.
Ergänzende Bestimmungen
Die Vermieter ist berechtigt, die vorliegenden AGB sowie die Tarife und Gebühren und alle weiteren allgemein gültigen Bestimmungen von michmieten.ch Mudavamkunnel Transport jederzeit einseitig zu ändern. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB, der Tarife und Gebühren und aller weiteren allgemein gültigen Bestimmungen von michmieten.ch Mudavamkunnel Transport wird unter www.michmieten.ch publiziert. Die Änderungen der AGB werden archiviert. Es gilt jeweils die AGB welche zum Zeitpunkt der Reservation akzeptiert wurde.
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Wichtige Informationen
- Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Fahrzeug und dem Zubehör. Warensicherung ist Sache des Kunden.
Das Mietfahrzeug ist grundsätzlich Teilkasko und Haftpflicht versichert. Selbstbehalt gehen zu Lasten des Fahrzeuglenkers. Weitere Informationen im Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Polizeibussen werden in Rechnung gestellt oder bei groben Vergehen Ihren Namen bei der Polizei gemeldet.
- Nutzlast nicht überschreiten! Höhe des Fahrzeuges beachten! Vor allem bei Brücken und Hausdächern. (Fahrzeugausweis im Handschuhfach beachten!)
- Die Fahrzeug-Benützungsanleitung ist integrierter Bestandteil dieses Vertrags. Der Mieter hat die Fahrzeug-Benützungsanleitung für das Mietfahrzeug gelesen und hält sich daran.
- Allfällige Tankbelege müssen bei der Rückgabe abgegeben werden.
- Bei starker Verschmutzung, Fahrzeuginneres mit Wischer/Sauger reinigen und Abfall entsorgen (Nicht Einhaltung 60.00 CHF).
- Mietfahrzeug darf nicht zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger, gefährlicher oder illegaler Stoffe benutzt werden.
- Mietfahrzeug darf nicht weitervermietet oder für den Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt werden.