Einverständniserklärung Harnröhrenbougierung
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
die Harnröhrenbougierung ist eine Behandlungsform der Harnröhrenverengung, die relativ unkompliziert in der Durchführung ist. Dabei werden spezielle Katheter oder Metallstifte mit zunehmendem Durchmesser wiederholt in die Harnröhre eingeführt, so dass die Engstelle mechanisch aufgedehnt wird. Die Prozedur ist unangenehm, aber ohne Narkose ambulant durchführbar.
Die Ausdehnung der Harnröhre sollte bei Patienten mit starker Restharnbildung oder akutem Harnverhalt angewendet werden. Die Therapie ist für Patienten geeignet, die sich nicht operieren lassen wollen oder bei denen das Risiko einer Narkose bei einer OP zu hoch ist.
Die Vorteile dabei sind, dass der Patient verhältnismäßig schnell eine Linderung seiner Beschwerden verspürt. Die Kosten für die Bougierung werden von den Krankenkassen übernommen.
Dieses Verfahren hat den Nachteil, dass der Dehnungseffekt nur eine bestimmte Zeit besteht. Tritt die Verengung der Harnröhre wieder auf, ist erneut zu dehnen. Die ersten Rückfälle sind bei einer Bougierung bereits vier bis sechs Wochen nach dem Eingriff zu erwarten. Außerdem wird im Laufe der Zeit der Abstand von Bougierung zu Bougierung kürzer. Darüber hinaus kann das Einführen des Katheters in regelmäßigen Intervallen zu kleinen Verletzungen an der Harnröhre führen, die bluten können und die Verengung zusätzlich negativ beeinflussen.
Nach einer Harnröhrenbougierung gibt es prinzipiell keine Einschränkungen. Es sollte auf eine regelmäßige, ausreichende Flüssigkeitszufuhr geachtet werden.
Ich bin über die Durchführung einer Harnröhrenbougierung, sowie über die für diesen Eingriff typischen Komplikationen eingehend aufgeklärt und habe dazu keine weiteren Fragen.
Ich benötige keine weitere Überlegungsfrist und willige dem oben genannten Eingriff ein. Sollten mehrere Bougierungen notwendig sein, stimme ich diesen auch ohne erneute Unterschrift zu.