ohne Prüfungs- oder Plausibilitätsbeurteilung zu erstellen.
Durch Unterzeichnung gem. § 245 HGB bestätigte ich als Auftraggeber und Verteter,
- dass alle Auskünfte und Nachweise von mir und den von mir benannten Auskunftspersonen richtig und vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen gegeben wurden,
- dass alle aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle, sämtliche Aufwendungen und Erträge in den Büchern der Gesellschaft erfasst wurden,
- dass alle aufzeichnungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen und Wagnisse (wie z.B. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften) und Abgrenzungen im Jahresabschluss erfasst und richtig bewertet wurden,
- dass zum Bilanzstichtag keine weiteren, aus der Bilanz nicht ersichtlich besonderen Haftungsfälle bestanden haben,
dass bewertungserhebliche Umstände nach dem Abschluss Stichtag nicht vorliegen,
- die Vollständigkeitserklärung gemeinsam eingehend besprochen wurde,
- alle steuerlichen Wahlrechte besprochen wurden und ich mit der Ausübung der Wahlrechte (z.B. Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen, GWG, Bewertungswahlrechte) einverstanden bin.
Mit Unterschrift erkennt der Auftraggeber darüber hinaus die Geltung unserer Allgemeinen Auftragsbedingungen für das Vertragsverhältnis sowie die allgemeine Haftungsbegrenzung auf 1 Mio. Euro an. Die Auftragsbedingungen sind der ausgehändigten Steuererklärung beigelegt.