Wenn die Geschäftstätigkeit fortgeführt werden soll und es zugleich wichtig ist, dass bestehende Verträge übergehen, ist die schnelle und kostengünstige "Löschung ohne Sperrjahr" nicht möglich, weil für die Löschung ohne Sperrjahr sämtliche Vertragsbeziehungen beendet werden müssen.
In aller Regel kann der Betrieb aber auch ohne unmittelbaren Übergang der Verträge fortgeführt werden, weil entweder mit den Vertragspartnern individuell ein Übergang vereinbart werden kann, oder weil für das z.B. als Einzelkaufmann fortgeführte Geschäft auch einfach neue Verträge geschlossen werden können (in diesem Fall müssen aber bestehende Verträge mit der zu löschenden Gesellschaft vor Löschung beendet werden). Beachten Sie, dass es bei Fortführung eines Betriebs "außerhalb der Kapitalgesellschaft" zu einer Versteuerung des Betriebsaufgabegewinns (einschließlich stiller Reserven) kommen kann - dies sollten Sie mit dem Steuerberater klären.
Wenn die Verträge übergehen sollen, eignet sich sehr gut eine Umwandlung, die nur wenig teurer ist. Um hier die Details zu sehen, wählen Sie "Ja" und fahren Sie mit dem Schnellcheck fort.