Die nachfolgende Vereinbarung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Veranstaltern (Lorenz Kommunikation, vgbe energy e.V., WindAdvice GmbH) und der/dem Referenten/in und dient der Vermeidung von Missverständnissen:
1. Referententätigkeit
a. Der/Die Referent*in wird für die Veranstalter während des Kongress einen Vortrag halten. Die Regelzeit des Vortrags, soweit nicht anders vereinbart, beträgt 20 Minuten mit anschließender Diskussionsmöglichkeit von 10 Minuten. Der Impulsvortrag in einem Workshop sollte 10 Minuten nicht überschreiten.
b. Zur Erstellung des finalen Konferenzprogramms erhalten die Veranstalter bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von der Referentin/dem Referenten eine kurze Inhaltsbeschreibung ihres/seines Vortrags.
c. Der/Die Referent*in wird den Veranstaltern nach Abschluss der Tätigkeit eine digitale Fassung des Vortrags zur Veröffentlichung auf der Homepage überlassen.
d. Der/Die Referent*in hat die Möglichkeit sein/ihr Unternehmen bzw. die Organisation, dem/der sie/er angehört, auf einem Chart und in Worten kurz und knapp darzustellen, um dem Auditorium die Möglichkeit einer Zuordnung und Einschätzung zu geben.
Ein überproportionaler Werbeblock ist im Sinne der Zuhörer nicht erwünscht.
e. Die Referentin/der Referent ist bereit, den Branchentag Wasserstoff mit zu bewerben.
2. Urheberrechte
Der/Die Referent*in erklärt, dass sein/ihr Vortrag nicht gegen Rechte (beispielsweise Urheberrechte) Dritter verstößt und willigt ein, dass während der Konferenz Aufzeichnungen in Bild, Ton und Text vorgenommen werden. Die Veranstalter können diese Aufzeichnungen und die Vortragsfolien, mit einem Hinweis auf die/den Urheber*in versehen und entsprechend in Medien verwenden (bspw. zum Download auf der Website der Konferenz).
3. Absage
Die Veranstalter behalten sich ausdrücklich das Recht vor, den Vortrag abzusagen. Bei Verhinderung durch Krankheit oder höherer Gewalt seitens der Referent*in bitten wir um möglichst frühzeitige Nachricht.