Die Schnuppermitgliedschaft wird für einen Monat gewährt und endet automatisch. Wenn die Mitgliedschaft fortbestehen soll, muss ein neuer Antrag auf Vollmitgliedschaft gestellt werden.
Ich/wir als der/die gesetzliche/n Vertreter genehmige/n hiermit den Beitritt für mein/unser Kind und übernehme/n bis zum Eintritt der Volljährigkeit (18. Lebensjahr) die persönliche Haftung für die Beitragspflichten meines/unseres Kindes gegenüber dem Verein.