Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken bewusst. (Nacht-, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.)
Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das entfachen von offenen Feuerstellen außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstellen, das benutzen von nicht zugelassenen und überprüften Waffen oder Ausrüstung.
Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seinen Erfüllungsgehilfen ist während des
Aufenthaltes auf dem Spielgelände, für die Zeit des Spieles im Rahmen des Spieles Folge zu leisten.
Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrags hat.
Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Alle Rechte an Ton-, Bild-, Film- und Videoaufnahmen bleiben beim Veranstalter. Eigene Fotos sind nur nach Absprache zulässig. Dies schließt auch das geistige Eigentum an Musik ein, welche auf der Veranstaltung für diese erstellt wurde.
Im Rahmen der DSGVO erklären sich alle Teilnehmer bereit, dass Gruppenfotos sowie Bild/Filmmaterial für Homepage, Flyer, Plakate o.ä. verwendet werden dürfen.
Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorenthalten.
Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis des Veranstalters zulässig.
Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen, gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages, von der Veranstaltung auszuschließen.
Bei Rücktritt des Teilnehmers wird ein Pauschbetrag von 25 % des Teilnahmebeitrages fällig, bis zu 60 Tage vor der Veranstaltung ein pauschaler Betrag von 50%, bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung ein pauschaler Betrag von 75% zur Deckung der dadurch entstandenen Unkosten fällig.
Als Staffel gerechte Anmeldung gilt hierbei der Geldeingangs-Termin auf unserem Konto.
Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeit aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
Mir ist bekannt, dass ich bei Verstößen gegen diese AGB oder bei grobem und vorsätzlich spielstörendem Verhalten von der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann, und dass in diesen Fällen keine Rückerstattung der Kosten folgt.
Teilnahme von Minderjährigen nur nach Absprache und Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
Subsidiaritätsklausel: Sollten Teile der Formulierung gegen geltendes Recht verstoßen, so sind sie gegen eine angepasste, den ursprünglichen Inhalten möglichst ähnliche zu ersetzen, ohne dass der Passus seine Verbindlichkeit verliert.
Der Veranstalter begrenzt seine Haftung gegenüber dem Teilnehmer auf den dreifachen Teilnahmebeitrag, darüber hinaus, soweit der Veranstalter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft auf den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
Absage und Ausfall der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben, falls triftige Gründe hierfür vorliegen sollten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz über die Rückerstattung des Teilnahmebetrages hinaus.
Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt hierbei keine Haftung für Beschädigungen durch Dritte oder unwegsames Gelände. Der Parkplatz ist nicht überwacht. Für Diebstahl wird nicht gehaftet.
22.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Sachen, welche von Teilnehmern zu Veranstaltung mitgebracht werden. Den Teilnehmern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu einer Veranstaltung zu nehmen. Von Seiten des Veranstalters werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
23.
Die Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine Übertragung des Teilnehmerplatzes bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung stets der Zustimmung des Veranstalters.
24.
Im Laufe der Veranstaltung setzt der Veranstalter schwer zu entfernende bzw. schwer auswaschbare Farbmittel und Flüssigkeiten ein (z.B. Kunstblut), die auch auf den Körper und die Kleidung der Teilnehmer gelangen können. Es wird daher Kleidung empfohlen, die für eine solche Veranstaltung zweckmäßig ist.
25.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, grob fahrlässiges oder spielstörendes Verhalten sowie den Genuss von Drogen oder übermäßigen Genuss von Alkohol mit dem Ausschluss von der Veranstaltung – ohne Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages - zu ahnden.
26.
Die Teilnahme am Spiel geschieht auf eigene Gefahr. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen kann im Einzelfall von der Spielleitung genehmigt werden und ist nur mit begleitenden Erziehungsberechtigten zulässig. Diese sind jederzeit verantwortlich für die Aufsicht.
27.
Der Teilnehmer ist sich der Gefahren brennender Zigaretten o.ä. bewusst und stellt einen sorgfältigen Umgang zu jeder Zeit sicher. Es wird darauf hingewiesen, dass die Organisation der Veranstaltung das Rauchen auf der Veranstaltung auf gewisse Bereiche beschränken oder in gewissen Bereichen (z. B. bei Waldbrandgefahr) vollständig verbieten kann. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet Kippenstummel selbstständig und ohne Aufforderung zu entfernen.
28.
Bei der vorliegenden Veranstaltung handelt es sich um ein sogenanntes Life Action Rollenspiel. Bei einem Life Action Rollenspiel ist mit gewissen Anforderungen an die körperliche, geistige und seelische Leistungsfähigkeit und Verfassung der Teilnehmer zu rechnen. Insbesondere kann es bei einer derartigen Veranstaltung zu Situationen kommen, bei denen aus der Natur der Veranstaltung resultierende Risiken für den Teilnehmer auftreten können (z.B. Nachtwanderungen durch die freie Natur, Kämpfe mit Polsterwaffen, Verwendung von für die Darstellung von magischen Effekten, etc. notwendigen pyrotechnischen Artikeln, sowie andere für das Spiel notwendige Handlungen). Der Teilnehmer versichert, dass er den zu erwartenden Anforderungen der Veranstaltung in jeder Hinsicht gewachsen ist. Der Teilnehmer hat sich selbstständig im Vorfeld der Veranstaltung in der jeweiligen Ankündigung bzw. gegebenenfalls bei den jeweiligen Organisatoren der Veranstaltung über die zu erwartenden Anforderungen zu informieren.
29.Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Während der Veranstaltung ist er selbst für die Sicherheit seiner Ausrüstung verantwortlich. Wird auf einer Veranstaltung die generelle oder stichprobenartige Prüfung bestimmter Ausrüstungsteile gefordert, so verpflichtet sich der Teilnehmer, dieser Forderung nachzukommen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und seine Umgebung zu vermeiden. Zu diesem Zweck ist unter anderem generell verboten: Das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht (mehr) sicheren Polsterwaffen oder sonstigen objektiv ungeeigneten und gefährlichen Ausrüstungsgegenständen.
Die Verwendung von Blankwaffen.
Körperliche Angriffe auf einen anderen Teilnehmer jeglicher Art