• Antrag auf Mitgliedschaft

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  • Gläubiger - Identifikationsnummer: DE02ZZZ00001237168
    Mandatsreferenz: Ihre Mitgliedsnummer (wird separat mitgeteilt)


    Kombimandat
    Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA – Lastschriftmandats

    1. Einzugsermächtigung:
    Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger Reit- und Fahrverein Oldershausen Altes Amt e. V. widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Bankkonto einzuziehen.

    2. SEPA – Lastschriftmandat
    Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger Reit- und Fahrverein Oldershausen Altes Amt e. V. Aufforderung von meinem / unserem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Reit- und Fahrverein Oldershausen Altes Amt e. V. auf mein / unser Bankkonto gezogenen Lastschriften
    einzulösen.


    Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des zu belastenden Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


    Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung(en)

     

    Die gültige Vereinssatzung wird anerkannt und ist jederzeit auf der Homepage unter www.reit-undfahrvereinoldershausenaltesamt.de einsehbar.


    Der Austritt aus dem Verein bzw. die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Dieser ist gem. gültiger Satzung nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres möglich.

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        Mitgliedschaft ErwachseneDer Austritt aus dem Verein bzw. die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Dieser ist gem. gültiger Satzung nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres möglich
        €30,00
          
        Mitgliedschaft Kinder/ JugendlicheDer Austritt aus dem Verein bzw. die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Dieser ist gem. gültiger Satzung nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres möglich
        €15,00
          
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