Krankmeldung online - Grundschule Mittelhaan Logo
  • Krankmeldung online

    Städt. Gem. Grundschule Mittelhaan
  • Liebe Eltern,

    über dieses Formular können Sie Ihr Kind entschuldigen. Das Sekretariat empfängt Ihr Formular und notiert sich den Fehltag bzw. die Fehltage als entschuldigt. Nach Absenden des Formulars bitten wir Sie, die PDF-Datei auszudrucken und Ihrem Kind im Anschluss an die Fehltage über die Postmappe mitzugeben.

    Fehlen vor und nach den Ferien

    Sollte Ihr Kind am letzten Schultag vor den Ferien oder am ersten Tag nach den Ferien fehlen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Sollte das nicht geschehen, sind wir gesetzlich verpflichtet, rechtliche Schritte (z.B. ein Bußgeldverfahren) einzuleiten.

    Besonderheiten

    Falls Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat, u.a. Corona, Scharlach, Röteln, Windpocken, Masern, Mumps, bitten wir Sie uns umgehend zu informieren. Somit wird gewährleistet, dass wir z.B. schwangere oder stillende Mütter frühzeitig schützen können. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, können wir als Schule ein ärztliches Attest verlangen und inbesonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen (Schulgesetz NRW § 43 Abs. 2).

    Übersicht der Krankheiten – Information vom Gesundheitsamt

    Mit Hilfe dieser Tabelle (PDF-Datei, Stand 02/2024) erhalten Sie alle schulrelevanten Informationen zu den einzelnen Krankheiten, z.B. wann Ihr Kind wieder zur Schule darf sowie welche Maßnahmen die Eltern oder die Schule vornehmen müssen (z.B. Spielzeugreinigung, Wäsche bei 60° waschen, ggfs. Impfung etc.). 

    Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Ihre Klassenleitung wenden.

    Herzliche Grüße

    Ihr Kollegium der Grundschule Mittelhaan

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  • Vielen Dank für Ihre Eintragungen!

    Nach Absenden des Formulars können Sie die erstellte PDF-Datei ausdrucken und Ihrem Kind im Anschluss an die Fehltage über die Postmappe mitgeben.

  • Schulgesetz NRW § 43 Abs. 2 – Teilnahme am Unterricht

    Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.

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