Liebe Eltern,
über dieses Formular können Sie für Ihr Kind einen Antrag auf Beurlaubung stellen.
Vorgehensweise:
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Antrag mindestens eine Woche
vor
möglichen Beurlaubungsbeginn ausfüllen und absenden; Erstellte PDF im Anschluss ausdrucken
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Ihr Kind gibt den Antrag über die Postmappe an die Klassenleitung weiter
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Stellungnahme durch die Klassenleitung
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Genehmigung oder Ablehnung durch Schulleitung
Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erzie-hungsberechtigten erfolgen und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern.
Wichtige Gründe können z.B. sein:
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Persönliche Anlässe (z. B. Hochzeit, Jubiläum, Todesfall)
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Erholungsmaßnahmen (wenn das Gesundheitsamt die Maßnahme für erforderlich hält)
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Religiöse Feiertage
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Vorübergehende, unumgänglich erforderliche Schließung des Haushaltes wegen besonderer persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse der Eltern (z.B. Krankenhausaufenthalt, Betriebsferien).
Die Schließung des Haushaltes ist nicht als unumgänglich dringend anzusehen, wenn sie nur den Zweck hat, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist auf Verlangen durch geeignete Bescheinigungen (z. B. des Arbeitgebers) nachzuweisen.
Nach § 41 Abs. 1 SchulG haben die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.
Nach § 126 SchulG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Erziehungs-berechtigter nicht dieser Verpflichtung nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Ihre Klassenleitung wenden.
Herzliche Grüße
Ihr Kollegium der Grundschule Mittelhaan