Bei juristischen Personen zählt gemäß § 3 Abs. 1 GwG zu den wirtschaftlich Berechtigten jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar
-
mehr als 25% der Kapitalanteile hält oder
-
mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert oder
-
auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.
Beispiele:
1. Eine natürliche Person A ist an der A-GmbH mit 100% beteiligt. Die A-GmbH hat einen wirtschaftlich Berechtigten, der in das Transparenzregister aufzunehmen ist: den unmittelbaren Gesellschafter A.

2. Eine natürliche Person A ist an der A-GmbH beteiligt. Die A-GmbH ist selber an der B-GmbH beteiligt. Die B-GmbH hat einen wirtschaftlich berechtigten: den mittelbar beteiligten A. A ist ebenso wirtschaftlicher Berechtigter an der A-GmbH aufgrund der unmittelbaren Beteiligung an dieser.
