Auftrag Einspruch
  • Auftrag Einspruch

  • Auftrag

  • Hiermit beauftrage/n ich/wir die Führung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfs (z.B. Einspruch) inkl. Stellung zugehöriger Anträge gegen folgende/n Steuerbescheid/e bzw. Verwaltungsakt/e:

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  • Art des Einspruchs Honorar
    Kurz-Einspruch

    z.B.: Die Gründe sind leicht erklärbar oder das Finanzamt hat vorliegende Nachweise nicht berücksichtigt etc.

    50 EUR

    je Steuerart bzw. Verwaltungsakt
    Sollte sich daraus ein „Regel“-Einspruch entwickeln, erhalten Sie vorab Nachricht.

    Regel-Einspruch

    z.B.:
    - das Finanzamt hat eine Rechtsauffassung, der ausführlich entgegnet werden muss.

    - das Finanzamt stimmt einem Standard-Einspruch nicht zu und es ist eine erweiterte Begründung notwendig.

    Gegenstandswert der StBVV

    abhängig vom Wert der strittigen Steuer, mind. jedoch 160 EUR.

     

     

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
    Antrag auf Aufhebung der Vollziehung
    weitere Anträge

    Bei Gewährung ist der strittige Teil der Steuern vorerst nicht zu zahlen. Im Erfolgsfalle ist die Aussetzung zinsfrei, sonst wird eine Verzinsung von derzeit 6% p.a. fällig. Im Zweifel raten wir dazu, die Steuer vorerst zu zahlen.

    Gegenstandswert der StBVV

    je Steuerart bzw. Verwaltungsakt,
    abhängig vom Wert der strittigen Steuer
    mindestens jedoch 25 EUR
    (ggf. zzgl. Honorar Bescheidprüfung)

    Das Honorar versteht sich jeweils zzgl. USt und Auslagen. Die Prüfung eines evtl. eingehenden Änderungsbescheides (mind. 30 EUR) ist noch nicht inkludiert.
    Darüber hinaus gelten die Honorargrundsätze der Kanzlei.

  • Bestätigungen/Absenden

  • sonstige Vereinbarungen

    • Der Auftraggeber ist über die rechtlichen Hintergründe und Erfolgsaussichten des Einspruchs informiert und sich bewusst, dass der Steuerberater keine Garantie für einen (vollständigen) Erfolg erteilen kann.
    • Der Auftraggeber sichert zu, alle notwendigen Unterlagen und Informationen zu Beginn der Tätigkeit vollständig bereitzustellen ggf. unverzüglich nachzureichen. Der Steuerberater darf dabei auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Informationen, übergebenen Unterlagen und Zahlenwerke vertrauen.
    • Der Auftraggeber hat im Falle der Beauftragung als Verbraucher das 14-tägige Widerrufsrecht als auch die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen. Es wird ausdrücklich zugestimmt, dass der Steuerberater bereits vor Ablauf der Frist mit Ausführung des Auftrags beginnt. Es ist bekannt. dass bei Widerruf bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen sind und bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Steuerberater das zustehende Widerrufsrecht verloren geht.
    • Der Auftraggeber hat die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen.
    • Der Auftraggeber bittet um unverzüglichen Beginn der Bearbeitung.
    • Der Steuerberater sichert zu, den Auftrag nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig und fristgerecht zu erledigen.
    • Dem Auftrag liegen, auch im Verhältnis zu Dritten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das o.g. Honorar als auch die Honorargrundsätze der Kanzlei zugrunde.
  •  . .
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