Die Untersuchung umfasst eine Anamnese und körperliche Untersuchung, einschließlich Blutdruck- und Pulsmessung sowie eine Röntgenuntersuchung der Lunge. Bei Kindern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schwangeren ist von einer Röntgenuntersuchung abzusehen und stattdessen zu diagnostizieren, ob aufgrund anderer Befunde eine Lungentuberkulose zu befürchten ist.
Für den Besuch von Kitas und Schulen muss in Deutschland eine Masernimpfung verpflichtend nachgewiesen werden.
Die Untersuchung von Kindern und Jugendlichen sind vorrangig.
Das tragen einer FFP2-Maske ist in Krankenhäusern und Praxen zwingend notwendig.
Bei Zeichen einer respiratorischen infektion und/oder Fieber ist der Zugang zu unterem Klinikum nicht gestattet.