• Grundsteuerreform: Nur technische Hilfestellung

    Steuerkanzlei Aichach
  • Bitte erfassen Sie für jedes Ihrer Grundstücke ein Formular. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

    • Basisangaben zum Grundstück  
    • Gebührenvereinbarung  
    • Gebührenvereinbarung

    • Diese Mandatsvereinbarung umfasst ausschließlich die technische Unterstüzung bei der Feststellungserklärung i.S.d. Grundsteuerreform. Ander Auskünfte und Hilfestellungen werden ausgeschlossen.

      Die nachfolgend vereinbarte Honorierung wird gem. § 4 StBVV anstelle der Vergütung nach der StBVV oder den gesetzlichen Vorschriften über den Auslagenersatz getroffen. Sofern Aufträge außerhalb dieser Vereinbarung an die Kanzlei erteilt werden sollen, geschieht dies ebenfalls auf Basis der vorliegenden Übersicht und stellt somit entweder eine fallweise oder eine dauerhafte Ergänzung dieser Mandatsvereinbarung dar. 

      Zur vereinbarten Vergütung fällt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer an. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. 

      Es besteht Einverständnis darüber dass die Rechnungsstellung in Textform gem. § 9 Abs. 1 StBVV erstellt werden darf.

      Gebühr für die einmalige technische Unterstützung bei der Erstellung der notwendigen Erklärungen zur Grundsteuerfestsetzung je Grundstück 95,00 Euro.

      Der Steuerberatervertrag, die Auftragserteilung und die Vergütungsvereinbarung wird für die einmalige Erstellung geschlossen. Er verlängert sich nicht. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarten Gebühren die gesetzlichen evtl. unter- oder überschreiten können. Der Auftraggeber erkennt zudem unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen samt Haftungsbegrenzung hiermit ausdrücklich an.

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