Die Wartung beinhaltet folgende Arbeiten
a) Kontrolle aller beweglichen und gleitenden Teile, sowie fetten und ölen dieser Teile, soweit dieses
erforderlich ist.
b) Kontrolle der elektrischen Einrichtung
c) Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen
d) Justierung der Anlage auf elektrische und mechanische Sollwerte.
Nach jeder Wartung wird ein entsprechendes Protokoll ausgestellt, dieses verbleibt beim Betreiber, bei der jeweils gewarteten Anlage. Das Protokoll enthält u. a. Angaben über das Kontrollergebnis und evtl. erforderliche werdende zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Betriebsstörungen.
Die Wartungsgebühren enthalten anfallende Lohn-, Lohnnebenkosten sowie Kosten für evtl. benötigte Schmierstoffe. Nicht eingeschlossen ist der Austausch von Verschleiß- und Anlagenteilen, Reparaturen und dadurch zusätzlich anfallende Fahrtkosten oder sonstige Arbeiten. Das wird nur nach Rücksprache mit Ihnen bzw. auf besondere Anweisung ausgeführt. Diese Kosten werden gesondert zum Material- und Stundennachweis berechnet, wobei unsere jeweils gültigen Material- und Stundensätze zugrunde gelegt werden.
1. Termine
Die Wartungen werden je nach Vereinbarung einmal jährlich und auf besonderen Wunsch zweimal jährlich durchgeführt, wobei die Firma Celentano Garagentore und Türen nicht an feste Termine gebunden ist. Terminverschiebungen sind innerhalb von max. sechs Monaten zulässig. Die Wartungsgebühren gelten nur unter der Voraussetzung, dass unserem Kundendienst an Werktagen innerhalb der normalen Arbeitszeit ein ungehindertes Arbeiten möglich wird. Unsererseits werden wir jedoch durch die Wartung bedingte betriebliche Störung weitergehend vermeiden.
2. Wartungsgebühren
Die Gesamt-Wartungsgebühr richtet sich nach der jeweiligen Anzahl der zu wartenden Anlagen und ist auf Blatt 1 dieses Vertrages vermerkt. Sie wird unmittelbar nach jeder durchgeführten Wartung berechnet, wobei die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen ist. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach der jeweils durchgeführten Wartung und Rechnungsvorlage netto zahlbar. Die vorstehenden Wartungsgebühren sind für die festgelegte Vertragszeit Festpreise.
3. Laufzeit des Vertrages und Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt an dem in Blatt 1 dieses Vertrages eingesetzten Datum und läuft vorerst ein Jahr, sofern der Vertrag von Ihnen unterschrieben an uns zurückgesandt wird. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres von einer der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung kann ohne Angaben von Gründen erfolgen.
4. Allgemeines
Dieser Vertrag dient den Vorteilen einer regelmäßigen Wartung auch der Erfüllung der Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore, BGR 232.
Diese lautet:
„Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens
einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.“
Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisnahme auf dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore beurteilen können.
- Zusätzliche Vereinbarungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
- Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden diese dann durch eine Bestimmung ersetzen, die wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.