dass die Kurse pauschal mit 600 € bezuschusst werden und Kosten
für notwendige Wasserflächen nicht bezuschusst werden.
der Gesamtumfang eines Schwimmkurses mindestens 600 Minuten beträgt,
die Gruppengröße mindestens vier Kinder, maximal sieben Kinder beträgt,
dass es sich bei den Teilnehmenden ausschließlich um Vorschulkinder handelt.
die Kurse inhaltlich die Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertig-keiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ abbildet (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2017/2017_05_04-Empf-Schwimmen-in-der-Schule_KMK_DVS_BFS.pdf),
der Schwimmkurs in Kooperation mit einer Kindertageseinrichtung durchgeführt wird,
ein Elternabend in der Einrichtung zum Anfängerschwimmen unter Einbindung des Maßnahmenträgers durchgeführt wird,
der Schwimmkurs möglichst vor 16.30 Uhr, an Wochenenden oder innerhalb der Ferien stattfindet und ohne Teilnehmerbeiträge durchgeführt wird,
die Leitung des Schwimmkurses einer Schwimmlehrkraft mit einer anerkannten Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung obliegt,
dass er darauf achtet, dass die Schwimmkurse im Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. August 2023 begonnen werden und spätestens bis Ende der Sommerferien abgeschlossen sind.
bei der Durchführung des Schwimmkurses die Maßgaben der jeweils gültigen CoronaVO sowie der CoronaVO Sport eingehalten werden