• Beleuchtungsförderung

    Bundesförderung für effiziente Gebäude
  • Dies ist das Formular zur Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für effiziente Beleuchtung.

    Als erste kurze Abfrage, ob Sie die Förderung in Anspruch nehmen können, gibt es eine kurze Checkliste mit den Anforderungen und benötigten Informationen. Bitte fahren Sie mit dem Formular nur fort, sollten Sie alle Punkte mit "ja" beantwortet haben. Bei Unsicherheiten zu einzelnen Punkten kontaktieren Sie uns gerne.

    Das Formular ist je Liegenschaft einmal auszufüllen. Wenn mehrere Gebäude innerhalb einer Liegenschaft umgerüstet werden, wird je Gebäude ein Fördermittelantrag gestellt. Diese Gebäude werden aber zusammen in einem Formular abgearbeitet.

  • Allgemeines

  • Antragsteller

  • Investitionsstandort / Gebäude 1

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  • Gebäude 2

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  • Gebäude 3

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  • Gebäude 4

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  • Gebäude 5

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    • Hinweise gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

      1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

      Verantwortlicher:
      Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
      Frankfurter Straße 29-35
      65760 Eschborn
      Telefon: 06196 908-0
      Telefax: 06196 908-1800
      poststelle@bafa.bund.de

      Datenschutzbeauftragte/r:
      datenschutzbeauftragter@bafa.bund.de

      2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten, Rechtliche Grundlage:

      Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen der Antragstellung die folgenden personenbezogenen Daten:

      • Angaben zum Antragsteller samt Kontaktdaten,
      • Inhaltliche und technische Beschreibung des Vorhabens samt Standort/Erfüllungsort, Laufzeit sowie Bewilligungszeitraum,
      • den Zuwendungsempfänger und die ausführende Stelle, ggf. Angabe des vom Antragsteller mit einzelnen Maßnahme beauftragten Dritten,
      • den für die Durchführung des Vorhabens Verantwortlichen,
      • Angaben zum geplanten Vorhaben, einschließlich der voraussichtlichen Investitionskosten.

      Die Angaben erfolgen im Rahmen der Antragstellung freiwillig durch den Antragsteller oder die von ihm beauftragte Person. Die Betroffenen willigen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a DSGVO). Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dazu, das BAFA in die Lage zu versetzen, den Förderantrag im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu bearbeiten. Die erhobenen Daten werden gemäß gesetzlicher und behördlicher Fristen und Vorgaben aufbewahrt.

      3. Weitergabe von Daten an Dritte:

      Der Zuwendungsgeber kann die unter Ziffer 2 genannten Daten an Mitglieder des Deutschen Bundestags, an andere fördernde öffentliche Stellen und für statistische Zwecke und zur Evaluierung an die damit beauftragten Einrichtungen weitergeben. Auch bei einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben durch Dritte (z. B. Bundesrechnungshof) anhand der Antragsdaten können die Daten weitergegeben werden.
      Weiterhin werden zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere bei Zuwendungen bzw. Auftragsvergaben, die Daten an die Deutsche Bundesbank sowie an die Bundeskasse weitergegeben.

      4. Betroffenenrechte:

      Als Betroffene/r haben Sie das Recht,

      • Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber dem BAFA zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO),
      • Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO).
      • die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO),
      • die Löschung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 17 DSGVO),
      • die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 18 DSGVO),
      • Ihre personenbezogenen Daten, die Sie dem BAFA bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Artikel 20 DSGVO),
      • jederzeit aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Artikel 21 DSGVO), und
      • sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß - 9 BDSG die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn.
    • Ausklappen 
    • Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass ich die "Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude" in der aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen habe,

      • der beantragte Zuschuss nicht abgetreten wurde und nicht abgetreten wird,
      • ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und sie durch geeignete Unterlagen belegen kann,
      • ich die Zahlung nicht eingestellt habe und über mein Vermögen kein Insolvenzverfahren unmittelbar bevorsteht, beantragt oder eröffnet worden ist bzw. ich keine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder § 284 Abgabenordnung abgegeben habe oder zu deren Abgabe verpflichtet bin,
      • ich bzw. mein Unternehmen nicht nach den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen bzw. nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung von der Gewährung von Beihilfen ausgeschlossen bin,
      • ich damit einverstanden bin, dass sämtliche mit dem Antrag oder im weiteren Verfahren eingereichten Unterlagen dem BAFA und dem BMWK insbesondere auch zur Weitergabe an den Bundestag und zu Veröffentlichungszwecken zur Verfügung stehen,
      • ich damit einverstanden bin, dass alle im Zusammenhang mit der Förderung bekannt gewordenen Daten und Nachweise vom BAFA, dem BMWK oder einer von einem der beiden beauftragten Stelle auf Datenträger gespeichert werden können; darüber hinaus dürfen sie von ihnen oder in ihrem Auftrag für Zwecke der Statistik, der Evaluierung und der Erfolgskontrolle für die Wirksamkeit des Förderprogramms verwendet und ausgewertet werden,
        ich damit einverstanden bin, dass die Auswertungsergebnisse veröffentlicht und an den Bundestag, an Einrichtungen des Bundes und der Europäischen Union weitergeleitet werden,
      • ich damit einverstanden bin, dass ich auf Nachfrage, insbesondere im Rahmen einer Evaluierung, weitergehende Auskünfte erteile.
        ich damit einverstanden bin, dass meine Adresse und Antragsdaten zum Zweck der Überprüfung der Kumulierungsbegrenzung an sonstige öffentliche Stellen weitergegeben werden, die vergleichbare Förderprogramme durchführen.

      Mir ist bekannt, dass

      • die Förderung nach diesen Richtlinien nicht mit einer Förderung für dieselbe Maßnahme aus den im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programmen mit Ausnahme der Programme "Energieeffizient Bauen" (Programmnummer 153) und "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" (Programmnummer 167) kumulierbar ist.
      • eine Kumulierung mit § 35 c Einkommenssteuergesetz (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden) nicht zulässig ist.
      • zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides - erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen an das BAFA zurückzuzahlen sind.

      Erklärungen zu den subventionserheblichen Tatsachen (für Betriebe und Unternehmen)
      Mir ist bekannt, dass

      • die beantragte Förderung eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) ist und ich Subventionsnehmer/in im Sinne des StGB bin,
      • Subventionsbetrug nach § 264 StGB strafbar ist. Ich habe ferner davon Kenntnis genommen, dass die unter "Erläuterungen zur Strafbarkeit des Subventionsbetruges" aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB sind und unrichtige und/oder unvollständige Angaben oder das Verschweigen von nachträglichen Änderungen zu subventionserheblichen Tatsachen eine Strafbarkeit nach § 264 StGB nach sich ziehen können,
      • Ich verpflichtet bin, dem BAFA unverzüglich alle Änderungen hinsichtlich der unter "Erläuterungen zur Strafbarkeit des Subventionsbetruges" aufgeführten subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen. Derartige Änderungen sind gegenwärtig nicht gegeben. Von den besonderen Offenbarungspflichten gemäß § 3 Subventionsgesetz habe ich Kenntnis genommen.
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  • Unserer Honorar: {honorar} €

    Ihr maximaler Zuschuss: {zuschussGesamt} €

    davon:

    Beleuchtung: {zuschussBeleuchtung} €

    Fachplanung: {zuschussFachplanung} €

  •  

    Auftraggeber (AG):

    {NameOrganisation}

    {anrede} {nameAntragsteller}
    {StrUndHNrAntragsteller}
    {PLZAntragsteller} {ortAntragsteller}

    Auftragnehmer (AN):

    IZAAC.ENERGY

    by Initialize GmbH
    Hohe Luft 8a
    23899 Gudow


    Hamburg, {heuteText}
     
    Angebot für die Unterstützung bei Beleuchtungsfördermitteln durch einen Energie-Effizienz-Experten


    Hiermit erhalten Sie ein vorläufiges Angebot für die Unterstützung durch einen Energie-Effizienz-Experten bei Beleuchtungsfördermitteln nach BAFA BEG Sanierung Nichtwohngebäude.
     
    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an:
     
    Tom Oehme
    Partner Fördermittel & Energie-Effizienz-Experte
    tom.oehme@izaac.energy
    +49 (0) 173 207 4400


    Projektzeitraum, Termine

    Nach Klärung der wesentlichen Randbedingungen wird zwischen AG und AN einvernehmlich ein verbindlicher Projektzeitplan vereinbart. Nach erfolgter Beauftragung können wir sofort mit der Bearbeitung beginnen.
    Überschlägig werden die folgenden Bearbeitungszeiten angenommen:

    • Technische Projektbeschreibung / Antragsstellung: 1 Woche
    • Technischer Projektnachweis / Verwendungsnachweis: 1 Woche

     

    Angebotsgültigkeit

    Gültigkeit dieses Angebots ist auf 2 Wochen nach Angebotsstellung befristet.

     

    Leistungsbild Fördermittelantrag Beleuchtung BAFA BEG Sanierung Nichtwohngebäude

      Pos.   Beschreibung   Honorar
      1

      Projektbeschreibung durch einen Energie-Effizienz-Experten

      Antragsstellung durch Bevollmächtigung

      {zuschussHonorar},00 €
      2

      Projektnachweis durch einen Energie-Effizienz-Experten

      Verwendungsnachweis durch Bevollmächtigung

      {zuschussHonorar},00 €
     

      Summe

      {honorar},00 €

    Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Alle Leistungen werden monatlich nach Leistungsstand abgerechnet.

     

    Fördermittelrelevante Hinweise

    Die Leistungen des Energie-Effizienz-Experten sind nach BAFA BEG Sanierung Nichtwohngebäude bis zu 50 % förderfähig.

    Dies ist begrenzt auf 2,50 €/m² Zuschuss je Nettoraumfläche.

    Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Projektabschluss, Einreichung des Verwendungsnachweises und nach der Zahlung des Gesamtrechnungsbetrages.

     

    Änderungen und besondere Leistungen

    Bei Änderungen des Leistungsumfangs, bei wesentlichen Änderungen von abgeschlossenen Grundleistungen und bei Erbringung von besonderen Leistungen ist ein angemessenes Honorar im Einzelfall zu vereinbaren.

     

    Zahlungen

    Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage netto nach Rechnungseingang beim AG. Zeiten für Schulungen, Fortbildungen, Qualitätssicherungen und betriebliche Maßnahmen sind prozentual in den kalkulierten Tagen bzw. Leistungen enthalten.

     

    Gewährleistung und Haftpflichtversicherung

    IZAAC.ENERGY verpflichtet und erklärt sich im Rahmen der Beratung zur hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutralen Beratung gegenüber dem AG. IZAAC.ENERGY erklärt, dass eine Beraterhaftpflichtversicherung im Rahmen der Beratung vorliegt.

     

    Arbeitsbedingungen

    Der AN erfüllt alle gesetzlichen Verordnungen und Vorschriften zum Schutz seiner Arbeitnehmer und zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes.
    Salvatorische Klausel / Gerichtsstand / Schriftformklausel
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Ergänzungen und / oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist Hamburg.

     

    Kündigung

    Bei einer Kündigung durch den AG gilt § 648 BGB. Der AN hat in diesem Fall Anspruch auf vertragsmäßige Vergütung aller bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.

     

    Projektleistungen des Auftraggebers

    Der AG stellt die folgenden Leistungen zur Verfügung:

    • Bereitstellung aller für die Bearbeitung relevanten und verfügbaren Informationen, sowie insbesondere technische Daten aller Planungsdaten vorzugsweise elektronisch (Excel, Word, DWG, PDF, etc.).
    • Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners
    • Unterstützung bei Kontakten mit zuständigen Behörden und anderen fachlich Beteiligten
    • Die vollständigen Bestandsunterlagen
    • Alle Planungsunterlagen sofern verfügbar

    Der AG verpflichtet sich, dem AN die für die Bearbeitung des Auftrages notwendigen Daten und Unterlagen vollständig, in übersichtlicher und ggf. aufbereiteter Form zeitnah zur Verfügung zu stellen. Der AG verpflichtet sich, einen Ansprechpartner für den AN zu benennen und Sorge dafür zu tragen, dass dieser zeitlich, fachlich und juristisch in der Lage ist, die benötigten Daten und Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Führt die Nichterreichbarkeit und/oder fehlende Reaktion des AG auf Anfragen und Kontaktversuche des AN zu einem Mehraufwand des AN, so ist dieser mit o.a. Verrechnungssätzen zusätzlich zu vergüten. Dieser Mehraufwand ist nicht Bestandteil der kalkulierten Beratungsleistung.

     

    Geistiges Eigentum

    Im Angebot enthaltene Konzepte und dokumentierte Ergebnisse von Untersuchungen in Form von Berichten, die mit den speziellen Kenntnissen und Erfahrungen der IZAAC.ENERGY By Initialize GmbH erstellt wurden, haben einen „geistig – schöpferischen Gehalt“, der den der üblichen Dokumente übersteigt. Daher sind Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Dokumente, Verwertung und Mitteilung ihrer Inhalte verboten, soweit dies nicht ausdrücklich gestattet wird. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Die betreffenden Dokumente werden mit entsprechendem Hinweis „Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokuments, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte für den Fall der Patent-, Gebrauchsmuster- oder Designeintragung vorbehalten. Schutzvermerk gem. ISO 16016
    beachten.“ gekennzeichnet.

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