Aufgrund umfassender Gesetzesänderungen zur Umsetzung des Rechtskreiswechsels der Vertriebenen aus der Ukraine zum 1. Juni 2022 ist seitdem die Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung der Identität zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz durch die Ausländerbehörde. Die nachfolgende Terminvereinbarung dient der Durchführung dieser notwendigen Maßnahmen.
Wichtig ist, dass nur bei Vertriebenen eine verbindliche Registrierung durchgeführt wird, welche im Landkreis Barnim ein schriftlich dokumentiertes Schutzgesuch geäußert haben und deren Zuweisung der Ausländerbehörde vorliegt.
Die verbindliche Registrierung wird im Haus A, Raum A.118 der Kreisverwaltung des Landkreises Barnim, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde durchgeführt. Melden Sie sich bitte zum entsprechenden Termin am Hauptcounter an.