Auftraggeber (AG):
{NameOrganisation}
{anrede} {nameAntragsteller} {StrUndHNrAntragsteller} {PLZAntragsteller} {ortAntragsteller}
|
Auftragnehmer (AN):
IZAAC.GRANTS GmbH
Bei den Mühren 69A 20457 Hamburg
|
Hamburg, {heuteText}
Angebot für die Unterstützung bei einem Fördermittelantrag von Motoren, Pumpen und Ventilatoren
Hiermit erhalten Sie ein vorläufiges Angebot für die Unterstützung bei Fördermitteln nach BAFA EEW Querschnittstechnologien.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an:
Tom Oehme
Partner Fördermittel & Energie-Effizienz-Experte
tom.oehme@izaac.energy
+49 (0) 40 6963599-61
Projektzeitraum, Termine
Nach Klärung der wesentlichen Randbedingungen wird zwischen AG und AN einvernehmlich ein verbindlicher Projektzeitplan vereinbart. Nach erfolgter Beauftragung können wir sofort mit der Bearbeitung beginnen.
Überschlägig werden die folgenden Bearbeitungszeiten angenommen:
- Antragsstellung: 1 Woche
- Verwendungsnachweis: 1 Woche
Angebotsgültigkeit
Gültigkeit dieses Angebots ist auf 2 Wochen nach Angebotsstellung befristet.
Leistungsbild Fördermittelantrag BAFA EEW Querschnittstechnologien
Pos. |
Beschreibung |
Honorar |
1 |
Antragsstellung durch Bevollmächtigung
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{honorar2275},00 € |
2 |
Verwendungsnachweis durch Bevollmächtigung
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{honorar2275},00 € |
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Summe
|
{honorar},00 € |
Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Alle Leistungen werden monatlich nach Leistungsstand abgerechnet.
Fördermittelrelevante Hinweise
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Projektabschluss, Einreichung des Verwendungsnachweises und nach der Zahlung des Gesamtrechnungsbetrages.
Änderungen und besondere Leistungen
Bei Änderungen des Leistungsumfangs, bei wesentlichen Änderungen von abgeschlossenen Grundleistungen und bei Erbringung von besonderen Leistungen ist ein angemessenes Honorar im Einzelfall zu vereinbaren.
Zahlungen
Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage netto nach Rechnungseingang beim AG. Zeiten für Schulungen, Fortbildungen, Qualitätssicherungen und betriebliche Maßnahmen sind prozentual in den kalkulierten Tagen bzw. Leistungen enthalten.
Gewährleistung und Haftpflichtversicherung
Der AN verpflichtet und erklärt sich im Rahmen der Beratung zur hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutralen Beratung gegenüber dem AG. Der AN erklärt, dass eine Beraterhaftpflichtversicherung im Rahmen der Beratung vorliegt.
Arbeitsbedingungen
Der AN erfüllt alle gesetzlichen Verordnungen und Vorschriften zum Schutz seiner Arbeitnehmer und zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes.
Salvatorische Klausel / Gerichtsstand / Schriftformklausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Ergänzungen und / oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist Hamburg.
Kündigung
Bei einer Kündigung durch den AG gilt § 648 BGB. Der AN hat in diesem Fall Anspruch auf vertragsmäßige Vergütung aller bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.
Projektleistungen des Auftraggebers
Der AG stellt die folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Bereitstellung aller für die Bearbeitung relevanten und verfügbaren Informationen, sowie insbesondere technische Daten aller Planungsdaten vorzugsweise elektronisch (Excel, Word, DWG, PDF, etc.).
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners
- Unterstützung bei Kontakten mit zuständigen Behörden und anderen fachlich Beteiligten
- Die vollständigen Bestandsunterlagen
- Alle Planungsunterlagen sofern verfügbar
Der AG verpflichtet sich, dem AN die für die Bearbeitung des Auftrages notwendigen Daten und Unterlagen vollständig, in übersichtlicher und ggf. aufbereiteter Form zeitnah zur Verfügung zu stellen. Der AG verpflichtet sich, einen Ansprechpartner für den AN zu benennen und Sorge dafür zu tragen, dass dieser zeitlich, fachlich und juristisch in der Lage ist, die benötigten Daten und Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Führt die Nichterreichbarkeit und/oder fehlende Reaktion des AG auf Anfragen und Kontaktversuche des AN zu einem Mehraufwand des AN, so ist dieser mit o.a. Verrechnungssätzen zusätzlich zu vergüten. Dieser Mehraufwand ist nicht Bestandteil der kalkulierten Beratungsleistung.