• Nennformular PHCG Zuchtschauen

    Marksuhl 20.08.2022 / Nennschluss 30.07.2022
  • ACHTUNG:

    Bei einer Vorstellung zur Hengstbuch II Eintragung benötigen wir zwingend ein Gesundheitszeugnis (siehe Anhang Zuchtprogramm) welches zum Zuchtschautermin maximal 3 Wochen alt sein darf!

  • Daten des/der Pferdebesitzers/-in

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  • Eine Mitgliedschaft im PHCG ist erforderlich. Sollte diese noch nicht vorliegen, tragen Sie hier bitte eine 9999 ein und senden uns zusätzlich einen Mitgliedsantrag zu!

  • Angaben zum Pferd

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  • Abstammung des Pferdes

    Bitte laden Sie entweder das Certificate of Registration oder die Registration Application in lesbarer Form hoch. Sollte beides nicht verfügbar sein, füllen Sie bitte zumindest die Abstammung aus. 

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  • SEPA Lastschriftmandat (Einmalmandat, gilt nur für diesen Auftrag)

    Ich ermächtige den PHCG e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom PHCG e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich bin damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer SEPA-Lastschrift bis auf maximal einen Tag vor Belastung verkürzt werden kann. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Gläubiger-Identifikationsnummer: DE71ZZZ00000110823
    Unterschrift Kontoinhaber Mandatsreferenz: Entspricht der separat mitgeteilten Rechnungsnummer

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  • Die Zeichnung kann durch den Tierarzt oder einen PHCG Beauftragten (eine Liste finden Sie auf www.phcg.de) erfolgen.

    Die Beträge von 20,00 € pro Pass + Anfahrtskosten werden direkt an den Beauftragten gezahlt. 

  • Mit Abgabe dieser Nennung erkläre ich verbindlich, dass das genannte Pferd zum Zeitpunkt der Vorstellung frei von ansteckenden Krankheiten ist. Bei Nichterscheinen nach Anmeldung auf einer Zuchtschau wird die Beurteilungsgebühr in voller Höhe fällig. Liegt ein tierärztliches Attest vor, liegt die Ausfallgebühr je Pferd bei 15 Euro.

     

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