VERTRAGSBEDINGUNGEN
Mit diesem Vertrag buchst du deine gewählte Dienstleistung verbindlich, verpflichtest dich zur Zahlung unmittelbar nach dem vereinbarten Drohneneinsatz und gibst dich einverstanden insbesondere mit folgenden zusätzlichen Vertragsbestandteilen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen von GODRONE (www.godrone.ch/agb):
- Im Vertragsverhältnis mit GODRONE gelten die Datenschutzbestimmungen von GODRONE (www.godrone.ch/datenschutz).
- Die finale Abrechnung der (ggf. nachträglich) gewünschten variabelen Zusatzleistungen gemäss dem jeweiligen Angebot (bspw. zusätzliche Stunden, Anfahrtskosten, Kosten für Videobearbeitung usw.) erfolgt nach erfolgtem Einsatz vor Ort.
- Drohneneinsätze erfolgen unter Berücksichtigung des geltenden Rechts am Einsatzort. Verbietet das Recht einen Drohneneinsatz am Einsatzort oder ist dieser unverhältnismässig eingeschränkt, so können die Vertragsparteien einen anderen Einsatzort vereinbaren. Ist dies nicht zweckdienlich können sie vom Vertrag zurücktreten.
- Drohneneinsätze erfolgen unter Berücksichtigung des Wetters am Einsatzort. Bei starkem Wind, Regen, Hagel oder Schnee etc. sind keine Drohneneinsätze möglich. In diesem Fall vereinbaren die Vertragsparteien einen möglichst zeitnahen Ersatztermin. Ist der Drohneneinsatz jedoch an einen fixen Termin gebunden (bspw. eine Hochzeit) ist ein Ersatztermin überflüssig und die Parteien können vom Vertrag zurücktreten.
- Ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag ist für dich jederzeit und unbegründet gegen eine Vergütung von CHF 50.- möglich. In diesem Fall ist GODRONE spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Drohneneinsatz via Anfrageformular auf der Webseite unter «Kontakt» zu orientieren. Erfolgt die Orientierung erst später und wurde seitens GODRONE bereits Arbeitsleistung erbracht, so ist diese pauschal mit CHF 150.-/Stunde zu vergüten.
- Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, so bezahlst du 100% des Dienstleistungspreises direkt nach dem vereinbarten Drohneneinsatz vor Ort mit Twint oder bar. Durch die erfolgte Zahlung begründest du dein Bezugsrecht an den für dich im Rahmen des Auftrags erstellten Aufnahmen. Die Aufnahmen stehen dir mit Ausnahme anderslautender Vereinbarung spätestens 24 (Fotos) bzw. 48 Stunden (Videos) nach dem entsprechenden Drohneneinsatz via Link zum Herunterladen zur Verfügung.
- GODRONE überträgt dir soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist nur die für den Verwendungszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den produzierten Werken. GODRONE darf in jedem Fall erstellte Werke entschädigungslos als Referenzbeiträge verwenden und zu Werbezwecken in ihr Portfolio aufnehmen. Zudem darf GODRONE Bilder, Videos, Kundennamen und Projekte auf Social-Media-Kanälen posten und zu Werbezwecken nutzen sofern damit nicht geltende Datenschutzvorschriften oder anderslautende schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien verletzt werden.