Ab 01/2023 entfällt die AU-Bescheinigung in Papierform, die bislang beim Arbeitgeber vorzulegen war. Diese wird durch eine elektronische Meldung ersetzt. Zum Abgleich der Daten ist es ist ab sofort unerläßlich, dass ab dem ersten Fehltag bereits eine Meldung über dieses Formular an den Arbeitgeber und die Steuerkanzlei erfolgt.