Hinweis:
Bei den beiden nachfolgenden Fragestellungen geht es NICHT um Dienste/Tätigkeiten, die im Rahmen des Anstellungsverhältnisses zur ärztlichen Weiterbildung erbracht werden. Diese Tätigkeiten sind üblich und im Rahmen der Dienstlichen Deckung mitversichert.
Es geht lediglich um freiberufliche Nebentätigkeiten.