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  • Deutsch
  • Grundsteuererklärung

    Abfragen, die für die Erstellung Ihrer Erklärung benötigt werden
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    • Am Ende der Abfragen können Sie uns den Fragebogen und alle Unterlagen, die Sie als Datei beigefügt haben schicken .

     

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

     

    Rückfragen bitte an 05233 / 95 600

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  • Wenn zu Ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mehr Grundstücke gehöhren, als in dem Schreiben des Finanzamtes aufgeführt sind, dann benötigen wir einen aktuellen Ausdruck aus dem Liegenschaftskataster. 

    Diesen Ausdruck können Sie im weiteren Verlauf dieses Fragebogens einfügen.

    Sollte Ihr Betrieb allerdings nur aus dem Grundstück bestehen, das dass Finanzamt in seinem Anschreiben berücksichtigt hat, reicht es, wenn Sie uns dieses Schreiben zukommen lassen. 

    Für weitere Fragen, die zur Bearbeitung der Erklärung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erforderlich sind, werden wir persönlich auf Sie zukommen.

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  • Bei einem unbebauten Grundstück müssen Sie keine weiteren Angaben machen, wenn Sie uns das Schreiben des Finanzamtes zum Grundstück (und uns eventuell einen aktuellen Grundbuchauszug) zukommen lassen.

     

    Hinweise:

    Wählen Sie „unbebautes Grundstück“ aus, wenn sich auf Ihrem Grundstück keine benutzbaren Gebäude befinden. Ein Gebäude ist benutzbar, wenn es bezugsfertig ist und somit den künftigen Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohnern oder sonstigen Benutzerinnen beziehungsweise Benutzern die bestimmungsgemäße Nutzung nach objektiven Gesichtspunkten zugemutet werden kann. Eine Bauabnahme ist nicht notwendig.
    Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden gelten als unbebaut. Ein Gebäude ist dem Verfall preisgegeben, wenn das Gebäude nicht mehr dauerhaft benutzt werden kann.

  • Hinweise :

    Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die'

    • eine Wohnung enthalten und
    • kein  Wohnungseigentum sind

     

    Ein Grundstück ist auch dann ein Einfamilienhaus, wenn

    • die Wohnfläche mindestens 50 % der gesamten Fläche beträgt und
    • neben der Wohnung weitere Räume nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, welche die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigen.

     

    Tragen Sie bitte die Gesamtzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Garagen- und Tiefgaragenstellplätze ein. Stellplätze im Freien brauchen Sie nicht einzutragen.

     

    Informationen zur Berechnung der Flächen nach der WoFlV erhalten Sie hier

  • Die Kernsanierung wurde im Jahr abgeschlossen.

  • Die Abbruchverpflichtung besteht für das Jahr.

  • Hinweise :

    Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die'

    • zwei Wohnungen enthalten und
    • kein Wohnungseigentum sind

     

    Ein Grundstück ist auch dann ein Zweifamilienhaus, wenn

    • die Wohnfläche mindestens 50 % der gesamten Fläche beträgt und
    • neben den Wohnungen weitere Räume nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, welche die Eigenart als Zweifamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigen.

     

    Tragen Sie bitte die Gesamtzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Garagen- und Tiefgaragenstellplätze ein. Stellplätze im Freien brauchen Sie nicht einzutragen.

     

    Informationen zur Berechnung der Flächen nach der WoFlV erhalten Sie hier

  • Die Kernsanierung wurde im Jahr abgeschlossen.

  • Die Abbruchverpflichtung besteht für das Jahr.

  • Hinweise :

    Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung und der dazugehörende Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. 

    Tragen Sie hier die Größe der Wohnung ein, der Ihnen mit dem Sondereigenturm eingeräumt wurden. 

     

    Tragen Sie bitte die Gesamtzahl der mit der Wohnung zugehörigen Garagen- und Tiefgaragenstellplätze ein. Stellplätze im Freien brauchen Sie nicht einzutragen.

     

    Informationen zur Berechnung der Flächen nach der WoFlV erhalten Sie hier

  • Die Kernsanierung wurde im Jahr abgeschlossen.

  • Die Abbruchverpflichtung besteht für das Jahr.

  • Hinweise :

     

    Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die'

    • zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und
    • nicht  Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind

    Das gilt auch, wenn sich die Wohnungen in unterschiedlichen Gebäuden befinden.

     

    Tragen Sie bitte die Gesamtzahl der mit der Wohnung zugehörigen Garagen- und Tiefgaragenstellplätze ein. Stellplätze im Freien brauchen Sie nicht einzutragen.

     

    Informationen zur Berechnung der Flächen nach der WoFlV erhalten Sie hier

  • Die Kernsanierung wurde im Jahr abgeschlossen.

  • Die Abbruchverpflichtung besteht für das Jahr.

  • Hinweise :

    Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die'

    • teilweise zu Wohnzwecken (weniger als 80 %) und teilweise zu anderen Zwecken (zum Beispiel eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken / mehr als 20 %) genutzt werden und
    • nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum  oder Geschäftsgrundstücke sind.

    ACHTUNG!

    Die Berechnungen erfordern die Bruttogrundfläche. Diese Grundfläche ist nicht identisch mit der Wohn- und Nutzfläche, die üblicherweise in der Praxis verwendet wird. Informationen zur Berechnung der Bruttogrundfläche erhalten Sie hier

  • ACHTUNG!

    Die Berechnungen erfordern die Bruttogrundfläche.

    Diese Grundfläche ist nicht identisch mit der Wohn- und Nutzfläche, die üblicherweise in der Praxis verwendet wird.

    Informationen zur Berechnung der Bruttogrundfläche erhalten Sie hier

  • Die Kernsanierung wurde im Jahr abgeschlossen.

  • Die Abbruchverpflichtung besteht für das Jahr.

  • Hinweise :

    Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen.

    ACHTUNG!

    Die Berechnungen verlangen die Bruttogrundfläche. Diese Grundfläche ist nicht identisch mit der Wohn- und Nutzfläche, die üblicherweise in der Praxis verwendet wird. Informationen zur Berechnung der Bruttogrundfläche erhalten Sie hier

  • ACHTUNG!

    Die Berechnungen erfordern die Bruttogrundfläche.

    Diese Grundfläche ist nicht identisch mit der Wohn- und Nutzfläche, die üblicherweise in der Praxis verwendet wird.

    Informationen zur Berechnung der Bruttogrundfläche erhalten Sie hier

  • Die Kernsanierung wurde im Jahr abgeschlossen.

  • Die Abbruchverpflichtung besteht für das Jahr.

  • Hinweise :

    Sonstige bebaute Grundstücke sind Grundstücke, die keine Wohn- und Geschäftsgrundstücke oder gemischt genutzte Grundstücke sind und weder Wohnzwecken noch eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen, zum Beispiel Clubhäuser, Vereinshäuser, Bootshäuser, studentische Verbindungshäuser, Turnhallen, Schützenhallen und Jagdhütten.

    ACHTUNG!

    Die Berechnungen verlangen die Bruttogrundfläche. Diese Grundfläche ist nicht identisch mit der Wohn- und Nutzfläche, die üblicherweise in der Praxis verwendet wird. Informationen zur Berechnung der Bruttogrundfläche erhalten Sie hier

  • ACHTUNG!

    Die Berechnungen erfordern die Bruttogrundfläche.

    Diese Grundfläche ist nicht identisch mit der Wohn- und Nutzfläche, die üblicherweise in der Praxis verwendet wird.

    Informationen zur Berechnung der Bruttogrundfläche erhalten Sie hier

  • Die Kernsanierung wurde im Jahr abgeschlossen.

  • Die Abbruchverpflichtung besteht für das Jahr.

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