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    Kundenerklärung zur Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, die gemäß der Verordnung (EU)2019/1148 Beschränkungen unterliegen:

  • Bevollmächtigter des

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  • Royal Brinkman verfolgt in seiner eigenen Verwaltung, welche Produkte und Mengen an seine Kunden geliefert werden. Auf Anfrage werden diese Informationen den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt.

    Maßgeblich für die Deklaration ist die jährlich gelieferte und in unserem System dokumentierte Menge der eingekauften Produkte.

    Der Unterzeichner erklärt, dass für Produkte/Stoffe, die von Royal Brinkman erworben wurden UND unter die oben genannte Verordnung (EU) 2019/1148 fallen. Folgendes gilt:

    Diese Erzeugnisse werden nur für den vorgesehenen Zweck verwendet, d. h. für die Anwendung im (Gewächshaus-)Gartenbau zum Nutzen der Gesundheit und/oder des Wachstums der Pflanzen, für die sie verwendet werden".

     

    Verpflichtende Identitätsüberprüfung
    Gemäß derselben Europäischen Verordnung (EU) 2019/1148 sind wir außerdem verpflichtet, die Identität unserer Kunden zu überprüfen, wenn sie die oben genannten Stoffe erwerben.
    Diese Verpflichtung wurde eingeführt, um den Missbrauch dieser Stoffe zu verhindern und somit zu einer sicheren Gesellschaft beizutragen.

    Um diese verpflichtende Identitätsüberprüfung effizient und sicher durchzuführen, arbeiten wir mit DataChecker zusammen. Dabei handelt es sich um ein zertifiziertes und spezialisiertes Unternehmen im Bereich der Identitätsprüfung. DataChecker verarbeitet Ihre Daten gemäß den strengen Vorgaben der DSGVO; sämtliche personenbezogenen Daten werden nach 30 Tagen gelöscht.

    Über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse werden Sie in Kürze kontaktiert mit der Bitte, ein einfaches Identifizierungsverfahren zu durchlaufen. Für diese Personenidentifikation benötigen Sie ein Mobiltelefon. Ohne eine erfolgreiche Identifizierung können wir Sie hinsichtlich der oben genannten Stoffe nicht länger bedienen.

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