Auftraggeber (AG):
{NameOrganisation}
{anrede} {nameAntragsteller} {StrUndHNrAntragsteller} {PLZAntragsteller} {ortAntragsteller}
|
Auftragnehmer (AN):
IZAAC.ENERGY GmbH
Bei den Mühren 69A 20457 Hamburg
|
Hamburg, {heuteText}
Angebot für die Unterstützung bei einem Fördermittelantrag zur CO2-Einsparung
Hiermit erhalten Sie ein vorläufiges Angebot für die Unterstützung bei Fördermitteln nach BAFA EEW Modul 4.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an:
Tom Oehme
Partner Fördermittel & Energie-Effizienz-Experte
tom.oehme@izaac.energy
+49 (0) 40 6963599-61
Projektzeitraum, Termine
Nach Klärung der wesentlichen Randbedingungen wird zwischen AG und AN einvernehmlich ein verbindlicher Projektzeitplan vereinbart. Nach erfolgter Beauftragung können wir sofort mit der Bearbeitung beginnen.
Überschlägig werden die folgenden Bearbeitungszeiten angenommen:
- Antragsstellung: 2 Wochen
- Verwendungsnachweis: 2 Wochen
Angebotsgültigkeit
Gültigkeit dieses Angebots ist auf 2 Wochen nach Angebotsstellung befristet.
Leistungsbild Fördermittelantrag BAFA EEW Modul 4
Pos. |
Beschreibung |
Honorar |
1 |
Einsparkonzept und Antragsstellung
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3.840,00 € |
2 |
Verwendungsnachweis
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2.560,00 € |
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Summe
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6.400,00 € |
Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Alle Leistungen werden monatlich nach Leistungsstand abgerechnet.
Erfolgshonorar
Werden durch die Arbeit des AN Zuschüsse generiert, erhält der AN ein Erfolgshonorar in Höhe von 5,0 % der Fördersumme. Der Anspruch auf das Erfolgshonorar entsteht mit Erteilung des Bewilligungsbescheides durch den Fördermittelgeber und mit der Auslösung der Bestellung der Maßnahme(n) durch den AG.
Das Erfolgshonorar entfällt, sofern die Maßnahme(n) vom Fördermittelgeber nicht bewilligt wird oder seitens des AG nicht umgesetzt wird.
Die Auszahlung des Erfolgshonorars wird zum Zeitpunkt des Auszahlungsbescheids fällig.
Vergütung nach Aufwand
Zusätzliche oder über den Leistungsumfang hinausgehende Leistungen bieten wir Ihnen auf Basis unserer Verrechnungssätze an. Diese Leistungen werden monatlich nach Aufwand zu den folgenden Sätzen abgerechnet und sind sofern nach Antragsstellung beauftragt von der Förderung ausgenommen:
Beratender Ingenieur: 1.280,00 € netto / Tag (8h)
Nebenkosten
Fahrtkosten werden mit 0,70 € je km abgerechnet. Reisezeit ist Arbeitszeit und wird nach Aufwand mit dem entsprechenden Tagessatz abgerechnet.
Im Bundesland Hamburg fallen die genannten Nebenkosten nicht an.
Fördermittelrelevante Hinweise
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Projektabschluss, Einreichung des Verwendungsnachweises und nach der Zahlung des Gesamtrechnungsbetrages.
Änderungen und besondere Leistungen
Bei Änderungen des Leistungsumfangs, bei wesentlichen Änderungen von abgeschlossenen Grundleistungen und bei Erbringung von besonderen Leistungen ist ein angemessenes Honorar im Einzelfall zu vereinbaren.
Zahlungen
Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage netto nach Rechnungseingang beim AG. Zeiten für Schulungen, Fortbildungen, Qualitätssicherungen und betriebliche Maßnahmen sind prozentual in den kalkulierten Tagen bzw. Leistungen enthalten.
Gewährleistung und Haftpflichtversicherung
IZAAC.ENERGY verpflichtet und erklärt sich im Rahmen der Beratung zur hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutralen Beratung gegenüber dem AG. IZAAC.ENERGY erklärt, dass eine Beraterhaftpflichtversicherung im Rahmen der Beratung vorliegt.
Arbeitsbedingungen
Der AN erfüllt alle gesetzlichen Verordnungen und Vorschriften zum Schutz seiner Arbeitnehmer und zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes.
Salvatorische Klausel / Gerichtsstand / Schriftformklausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Ergänzungen und / oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist Hamburg.
Kündigung
Bei einer Kündigung durch den AG gilt § 648 BGB. Der AN hat in diesem Fall Anspruch auf vertragsmäßige Vergütung aller bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.
Projektleistungen des Auftraggebers
Der AG stellt die folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Bereitstellung aller für die Bearbeitung relevanten und verfügbaren Informationen, sowie insbesondere technische Daten aller Planungsdaten vorzugsweise elektronisch (Excel, Word, DWG, PDF, etc.).
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners
- Unterstützung bei Kontakten mit zuständigen Behörden und anderen fachlich Beteiligten
- Die vollständigen Bestandsunterlagen
- Alle Planungsunterlagen sofern verfügbar
Der AG verpflichtet sich, dem AN die für die Bearbeitung des Auftrages notwendigen Daten und Unterlagen vollständig, in übersichtlicher und ggf. aufbereiteter Form zeitnah zur Verfügung zu stellen. Der AG verpflichtet sich, einen Ansprechpartner für den AN zu benennen und Sorge dafür zu tragen, dass dieser zeitlich, fachlich und juristisch in der Lage ist, die benötigten Daten und Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Führt die Nichterreichbarkeit und/oder fehlende Reaktion des AG auf Anfragen und Kontaktversuche des AN zu einem Mehraufwand des AN, so ist dieser mit o.a. Verrechnungssätzen zusätzlich zu vergüten. Dieser Mehraufwand ist nicht Bestandteil der kalkulierten Beratungsleistung.
Geistiges Eigentum
Im Angebot enthaltene Konzepte und dokumentierte Ergebnisse von Untersuchungen in Form von Berichten, die mit den speziellen Kenntnissen und Erfahrungen der IZAAC.ENERGY By Initialize GmbH erstellt wurden, haben einen „geistig – schöpferischen Gehalt“, der den der üblichen Dokumente übersteigt. Daher sind Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Dokumente, Verwertung und Mitteilung ihrer Inhalte verboten, soweit dies nicht ausdrücklich gestattet wird. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Die betreffenden Dokumente werden mit entsprechendem Hinweis „Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokuments, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte für den Fall der Patent-, Gebrauchsmuster- oder Designeintragung vorbehalten. Schutzvermerk gem. ISO 16016
beachten.“ gekennzeichnet.