Das Verkehrswertgutachten kommt immer dann zum tragen, wenn der Anlass einen offiziellen Charakter hat. Für Finanzämter und Gerichte z.B., wenn die Steuerschuld oder der Erbschaftsanteil strittig ist. Offizielle Stellen akzeptieren nur Gutachten von öffentlich bestellten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 zertifizierten Gutachtern.
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