ohne Prüfungs- oder Plausibilitätsbeurteilungen zu erstellen.
Durch Unterzeichnung bestätigte ich als Auftraggeber und Verteter,
- dass alle Auskünfte und Nachweise von mir und den von mir benannten Auskunftspersonen richtig und vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen gegeben wurden,
- dass alle erklärungsspflichtigen Sachverhalte erfasst wurden,
- dass alle erklärungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen und Schulden erfasst und richtig bewertet wurden,
- dass zum Schenkungsstichtag/Todeszeitpunkt keine weiteren, aus der Erklärung nicht ersichtlich besonderen Sachverhalte bestanden haben,
- dass keine über die in der Erklärung angegebenen Vorschenkungen innerhalb der letzte 10 Jahre (vor dem Zeitpunkt der Schenkung/Todesfall) vorgelegen haben,
- die Vollständigkeitserklärung gemeinsam eingehend besprochen wurde.
Mit Unterschrift erkennt der Auftraggeber darüber hinaus die Geltung unserer Allgemeinen Auftragsbedingungen für das Vertragsverhältnis sowie die allgemeine Haftungsbegrenzung auf 1 Mio. Euro an. Die Auftragsbedingungen sind dem ausgehändigten Papierexemplar beigelegt.