• Vollständigkeitserklärung 

    zur Berichtigung / Nacherklärung
  • haben die Steuerkanzlei Aichach - Volker Pösselt beauftragt, korrigierte Erklärung(en) zu erstellen. Durch Unterzeichnung bestätigten wir als Auftraggeber,

    • dass wir alle uns bekannten Bankverbindungen zu ausländischen  und inländischen Banken in den Berichtigungsjahren offen gelegt haben und keine Bankverbindung verschwiegen haben,
    • Sämtliche Unterlagen der inländischen und ausländischen Banken vorgelegt und nichts zurückbehalten wurden
    • Auskünfte über inländische und ausländische Bankverbindungen sowie zu erfolgten Konten-Einzahlungen haben wir wahrheitsgemäß und vollständig erteilt haben
    • Sämtliche Einzahlungen auf den Bankkonten in den Berichtigungsjahren stammen  ausschließlich  aus versteuerten Einnahmen oder steuerlich nicht relevanten Überschüssen
    • dass alle Auskünfte und Nachweise von mir und den von mir benannten Auskunftspersonen richtig und vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen gegeben wurden,
    • es in den relevanten Veranlagungsjahren keine weiteren, bisher nicht mitgeteilten Einkünfte über die in der bereits erstellten Erklärungen der Veranlagungsjahre aufgeführten hinaus gab,
    • die Vollständigkeitserklärung gemeinsam eingehend besprochen wurde.

    Mit Unterschrift erkennt der Auftraggeber darüber hinaus die Geltung unserer Allgemeinen Auftragsbedingungen für das Vertragsverhältnis sowie die allgemeine Haftungsbegrenzung auf 1 Mio. Euro an. Die Auftragsbedingungen sind dem ausgehändigten Papierexemplar beigelegt.

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