Wir leiten gerne alles in die Wege, damit Sie sich auch an Ihrem neuen Wohnort mit Bürgerstrom versorgen können. Dazu benötigen wir von Ihnen einige Angaben zu Ihrem Umzug bzw. zu Ihrem neuen Wohnort.
Wenn Sie uns einen Umzug melden, gelten für Sie am neuen Wohnort die aktuellen Konditionen die Sie in unseren Tarifrechnern finden. Bitte beachten Sie, dass wir aktuell auch bei Umzügen nur unseren aktuellen über den Tarifrechner abschließbaren günstigeren Tarif mit einer Mindestvertragslaufzeit bis zum 31.12.2023 anbieten und für Sie erst nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit wieder eine monatliche Kündigungsfrist gilt. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich bei Umzug in ein anderes Postleitzahlengebiet der Arbeitspreis zusätzlich ändern kann.
Sie können die Konditionen an Ihrem neuen Wohnort über unsere Tarifrechner einsehen:
Bürgerwerke | Tarifrechner für Bürgerstrom (buergerwerke.de)
Bürgerwerke | Ihr Tarifrechner für BürgerÖkogas (buergerwerke.de)
Bürgerwerke | Wärmestrom/Heizstrom der Bürgerwerke (buergerwerke.de)
Sie haben an Ihrem neuen Wohnort mehr Strom- oder Gaszähler als zuvor? Bitte tragen Sie in dieses Formular für jede Kundennummer nur eine Zählernummer ein. Eine Anmeldung etwaiger zusätzlichen Zähler können Sie gerne über unsere Tarifrechner vornehmen.
Sobald uns die Anmeldung Ihres Zählers durch den Netzbetreiber bestätigt wurde, erhalten Sie von uns eine Abschlagsmitteilung, in der wir Ihnen den Lieferbeginn bestätigen und den Tarif für Ihren neuen Wohnort mitteilen.
Bitte teilen Sie uns hier Ihre neue Adresse, sowie weitere Daten zu Ihrem Umzug mit: