Makler-Suchauftrag Logo
  • W+V Schweizer Immobilienvermittlungs GmbH

    70173 STUTTGART (MITTE) CALWER STRAßE 19

    TELEFON(0711) 22 16 88 - FAX(0711)2 26 44 55

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  • Makler-Suchauftrag

    für die Vermittlung einer Immobilie
  • zwischen

  •  -
  • nachfolgend „Auftraggeber“ genannt -

     

    und

  • W+V Schweizer GmbH, Calwer Straße 19, 70173 Stuttgart

    Firma
  • wird der nachfolgende Makler-Suchauftrag geschlossen:

     

    Der Auftraggeber ist auf der Suche nach einer Immobilie mit folgenden Eigenschaften:

  • Vorbemerkung

    • Nach dem seit dem 01.06.2015 geltenden Bestellerprinzip darf ein Immobilienmakler nur noch dann ausschließlich Provision vom Suchenden verlangen, wenn er
    • ausschließlich für den Suchenden tätig ist,
    • die zu suchende Immobilie dem Makler bisher nicht bekannt war und
    • ein Kaufvertrag zustande kommt.

  • Auftrag

  • 1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus und dem Nachweis zum Abschluss eines Kaufvertrages oder der Vermittlung eines Kaufvertrages für ein Objekt mit den, vom Suchenden beschriebenen, Eigenschaften.

     

    2. Im Falle des erfolgreichen Nachweises und/oder der erfolgreichen Vermittlung erhält der Makler vom Auftraggeber eine Provision in Höhe von 4,76% vom Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwert- steuer. Maßgeblich für die Berechnung der Provision ist der im Kaufvertrag genannte Kaufpreis.

     

    3. Die Provision ist fällig am Tage der Unterzeichnung des Kaufvertrages.

     

    4. Mit der Provision sind sämtliche Kosten und Nebenkosten des Maklers beglichen.

  •  . .
  • , läuft auf unbestimmte Zeit und ist mit 2 Wochen Frist zum Monatsende in Textform kündbar.

     

    6. Nach einer vorhergehenden Kündigung seines Suchauftrages kann der Kaufinteressent seine Kaufabsicht jederzeit aufgeben.

    Für den Fall, dass dem Kaufinteressenten eine anderweitige Immobilie zum Kauf angeboten wurde oder er aus irgendeinem anderen Grund an einer nicht vom beauftragten Makler empfohlenen Immobilie Kaufinteresse zeigt, ist er verpflichtet diese Immobilie umgehend zur Prüfung an den beauftragten Makler weiterzuleiten.

     

    7. Andere Makler dürfen ausschließlich von dem mit einem Suchauftrag beauftragten Makler zu einem Gemeinschaftsgeschäft beauftragt werden.

     

    8. Der Makler verpflichtet sich, sofort, intensiv, nachhaltig sowie fach- und sachgerecht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns tätig zu werden, eine geeignete Immobilie zu akquirieren.

     

    9. Der Makler ist berechtigt, selbst weitere Makler zu beauftragen (sog. Gemeinschaftsgeschäfte), wenn dadurch dem Auftraggeber keine weiteren Kosten oder andere Verpflichtungen entstehen.

     

    10. Die Angebote des Maklers sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe der Informationen an Dritte ist nur mit Zustimmung des Maklers erlaubt. Wenn im Falle unbefugter Weitergabe des Maklerangebotes ein Kaufvertrag zwischen einem Dritten und dem nachgewiesenen Verkäufer zu Stande kommt, hat der Auftraggeber dem Makler eine Provision, die er ggf. erhalten hätte, zu bezahlen.

     

    11. Änderungen des Vertrags bedürfen der Textform.

     

    12. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags nichtig oder unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Vereinbarung soll diejenige gesetzliche Regelung in Kraft treten, die der nichtigen oder unwirksamen Vereinbarung am Nächsten kommt.

  •  . .
  • Löschen
  • Verbraucherwiderrufsbelehrung

    bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen - Informationspflicht nach § 312 d Abs. 1 i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB
  • Makler

    W+V Schweizer Immobilienvermittlungs GmbH

    Calwer Str. 19

    70173 Stuttgart

    0711/221688

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  • in Auftrag gegeben von

  • Widerrufsbelehrung zum Suchauftrag vom

  •  . .
  • Widerrufsbelehrung

     

    Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Makler-Suchauftrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

    W+V Schweizer Immobilienvermittlungs GmbH

    Calwer Str. 19

    70173 Stuttgart

    0711/221688

    info@schweizer-immobilien.de

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  •  . .
  • Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB).

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