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Herzlich Willkommen

Herzlich Willkommen

Online-Konfigurator zur Erstellung von Vorsorgeaufträgen & Sorgerechtsverfügungen
Language
  • Deutsch
  • German (Switzerland)
  • 1
    Der Vorsorgeauftrag wurde in der Schweiz mit dem Inkrafttreten des “Erwachsenenschutzrechts” im Jahr 2013 ins Leben gerufen. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie andere Personen bevollmächtigen, Sie rechtlich zu vertreten für den Fall, dass Sie hierzu nicht mehr selbst in der Lage sind. Sie haben also die Möglichkeit, frühzeitig selbst zu bestimmen, wer sich in der Situation Ihrer Urteilsunfähigkeit um Ihre Angelegenheiten kümmern soll. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche zum Tragen kommen und Sie reduzieren das Einwirken der Erwachsenenschutzbehörde auf das Minimum. Das Erstellen eines Vorsorgeauftrags mit dem Online-Konfigurator kostet Sie CHF 139 zzgl. MwSt.
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  • 2
    In einer Sorgerechtsverfügung können Sie den Wunsch anbringen, welche Vertrauensperson sich als Beistand oder Beiständin nach Art. 401 ZGB um Ihre minderjährigen Nachkommen kümmern soll, falls ein Ereignis eintreten sollte, das bei Ihnen als alleinige sorgeberechtigte Person oder bei beiden sorgeberechtigten Personen zu einer Urteilsunfähigkeit oder zum Todesfall führen würde. Das Erstellen einer Sorgerechtsverfügung mit dem Online-Konfigurator kostet Sie CHF 49 zzgl. MwSt. Die Vorlage können Sie im Anschluss ausdrucken und unterzeichnen. Das Dokument muss weder beglaubigt noch beurkundet werden.
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  • 3
    Sie haben die Möglichkeit, den Vorsorgeauftrag bei einem Notar in Cham zu beurkunden. Dabei müssen Sie das Dokument vor Ort lediglich unterzeichnen. Die Beurkundungskosten betragen pro Dokument CHF 200 zzgl. MwSt. Andernfalls können Sie die Vorlage von Anfang bis Ende von Hand abschreiben sowie mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen. Dann ist keine Beurkundung notwendig.
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  • 4
    Der / Die
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  • 5
    sie / er
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  • 6
    ihrem / seinem
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  • 7
    den Auftraggeber / die Auftraggeberin
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  • 8
    der Auftraggeber / die Auftraggeberin
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  • 9
    die / der
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  • 10
    Bitte geben Sie Ihr Geschlecht an.
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  • 11
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  • 12
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  • 13
    Bitte tragen Sie hier Ihre Personalien ein. Der Vor- und Nachname sollte mit der Formulierung auf Ihrer Identitätskarte oder Ihrem Pass übereinstimmen.
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  • 14
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  • 15
    • AG
    • AI
    • AR
    • BE
    • BL
    • BS
    • FR
    • GE
    • GL
    • GR
    • JU
    • LU
    • NE
    • NW
    • OW
    • SG
    • SH
    • SO
    • SZ
    • TG
    • TI
    • UR
    • VD
    • VS
    • ZG
    • ZH
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  • 16
    Abschnitt 6 je nach Wohnkanton
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  • 17
    Bitte wählen Sie Ihren Zivilstand aus. Falls Sie mit Ihrem Partner die Ehe geschlossen haben, gelten Sie als verheiratet (für gleichgeschlechtliche Paare seit dem 1. Juli 2022 möglich). Haben Sie einen gleichgeschlechtlichen Partner und diese Partnerschaft eintragen lassen, dann gelten Sie als eingetragene Partner (einzige Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare vor dem 1. Juli 2022). Waren Sie noch nie verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft, dann sind Sie ledig. Sollten Sie verheiratet gewesen oder in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben und diese wurde geschieden oder aufgelöst, dann gelten Sie als geschieden. Leben Sie mit einem Partner als Paar zusammen (im gleichen Haushalt oder nicht), dann sind Sie in einem Konkubinat.
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  • 18
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  • 19
    Bitte wählen Sie aus, wer Ihr Wegbegleiter ist.
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  • 20
    meines Ehemannes / meiner Ehefrau
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  • 21
    Letzter Satz: Lebensstandard
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  • 22
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  • 23
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  • 24
    Meines Ehemannes etc.
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  • 25
    Ihre Nachkommen gelten bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres als minderjährig.
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  • 26
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  • 27
    In einer Sorgerechtsverfügung können Sie den Wunsch anbringen, welche Vertrauensperson sich als Beistand oder Beiständin nach Art. 401 ZGB um Ihre minderjährigen Nachkommen kümmern soll, falls ein Ereignis eintreten sollte, das bei Ihnen als alleinige sorgeberechtigte Person oder bei beiden sorgeberechtigten Personen zu einer Urteilsunfähigkeit oder zum Todesfall führen würde. Die generierte Vorlage kostet Sie CHF 49 zzgl. MwSt. Die Vorlage können Sie selbst ausdrucken und unterzeichnen.
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  • 28
    Es steht der oder den sorgeberechtigten Personen gemäss Art. 401 ZGB zu, einen Vorschlag zu hinterlassen, wer im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit oder ihres Todesfalles die Beistandschaft für ihre minderjährigen Nachkommen übernehmen soll. Idealerweise besprechen Sie Ihren in der Sorgerechtsvereinbarung formulierten Wunschbeistand mit der Person, mit der Sie das Sorgerecht teilen.
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  • 29
    Es steht der oder den sorgeberechtigten Personen gemäss Art. 401 ZGB zu, einen Vorschlag zu hinterlassen, wer im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit oder ihres Todesfalles die Beistandschaft für ihre minderjährigen Nachkommen übernehmen soll. Idealerweise besprechen Sie Ihren in der Sorgerechtsvereinbarung formulierten Wunschbeistand mit der Person, mit der Sie das Sorgerecht teilen.
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  • 30
    Bitte tragen Sie die Personalien Ihres minderjährigen Nachkommens ein.
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  • 31
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  • 32
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  • 33
    Bitte tragen Sie die Personalien Ihres minderjährigen Nachkommens ein.
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  • 34
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  • 35
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  • 36
    Bitte tragen Sie die Personalien Ihres minderjährigen Nachkommens ein.
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  • 37
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  • 38
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  • 39
    Bitte tragen Sie die Personalien Ihres minderjährigen Nachkommens ein.
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  • 40
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  • 41
    Der Wunschbeistand übernimmt die Sorge für Ihre minderjährigen Nachkommen. Am besten bestimmen Sie mindestens eine Person sowie eine Ersatzperson, da der Wunsch einseitig und für die genannten Personen nicht bindend ist.
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  • 42
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  • 43
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  • 44
    Der Wunschbeistand übernimmt die Sorge für Ihre minderjährigen Nachkommen. Am besten bestimmen Sie mindestens eine Person sowie eine Ersatzperson, da der Wunsch einseitig und für die genannten Personen nicht bindend ist.
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  • 45
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  • 46
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  • 47
    Der Wunschbeistand übernimmt die Sorge für Ihre minderjährigen Nachkommen. Am besten bestimmen Sie mindestens eine Person sowie eine Ersatzperson, da der Wunsch einseitig und für die genannten Personen nicht bindend ist.
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  • 48
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  • 49
    Gemäss Art. 277 ZGB dauert die Unterhaltspflicht der Eltern bis zur Mündigkeit des Kindes. Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.
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  • 50
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  • 51
    Im Zentrum steht die Fürsorge rund um Ihr eigenes körperliches, geistiges und seelisches Wohlergehen. Am besten bestimmen Sie mindestens eine natürliche oder juristische Person sowie eine Ersatzperson, da für die beauftragte Person keine Pflicht besteht, den Auftrag anzunehmen.
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  • 52
    Im Zentrum steht die Fürsorge rund um Ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohlergehen. Am besten bestimmen Sie mindestens eine natürliche oder juristische Person sowie eine Ersatzperson, da für die beauftragte Person keine Pflicht besteht, den Auftrag anzunehmen.
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  • 53
    Im Zentrum steht die Fürsorge rund um Ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohlergehen. Am besten bestimmen Sie mindestens eine natürliche oder juristische Person sowie eine Ersatzperson, da für die beauftragte Person keine Pflicht besteht, den Auftrag anzunehmen. Eine natürliche Person muss zum Zeitpunkt der Aktivierung des Vorsorgeauftrags volljährig und urteilsfähig sein.
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    • nicht verwandt
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  • 54
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  • 55
    Da für die beauftragten Personen keine Pflicht besteht, den Auftrag anzunehmen, ist es empfehlenswert, mindestens eine Ersatzperson zu bestimmen.
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  • 56
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  • 57
    Im Zentrum steht die Fürsorge rund um Ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohlergehen. Am besten bestimmen Sie mindestens eine natürliche oder juristische Person sowie eine Ersatzperson, da für die beauftragte Person keine Pflicht besteht, den Auftrag anzunehmen. Eine natürliche Person muss zum Zeitpunkt der Aktivierung des Vorsorgeauftrags volljährig und urteilsfähig sein.
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  • 58
    Im Zentrum steht die Fürsorge rund um Ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohlergehen. Am besten bestimmen Sie mindestens eine natürliche oder juristische Person sowie eine Ersatzperson, da für die beauftragte Person keine Pflicht besteht, den Auftrag anzunehmen.
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  • 59
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  • 60
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  • 61
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  • 62
    Im Zentrum steht die Fürsorge rund um Ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohlergehen. Am besten bestimmen Sie mindestens eine natürliche oder juristische Person sowie eine Ersatzperson, da für die beauftragte Person keine Pflicht besteht, den Auftrag anzunehmen. Eine natürliche Person muss zum Zeitpunkt der Aktivierung des Vorsorgeauftrags volljährig und urteilsfähig sein.
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  • 63
    Im Zentrum steht die Fürsorge rund um Ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohlergehen. Am besten bestimmen Sie mindestens eine natürliche oder juristische Person sowie eine Ersatzperson, da für die beauftragte Person keine Pflicht besteht, den Auftrag anzunehmen.
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  • 64
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  • 65
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  • 66
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  • 67
    Im Zentrum steht die Fürsorge rund um Ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohlergehen. Am besten bestimmen Sie mindestens eine natürliche oder juristische Person sowie eine Ersatzperson, da für die beauftragte Person keine Pflicht besteht, den Auftrag anzunehmen.
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  • 68
    Im Zentrum steht die Fürsorge rund um Ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohlergehen. Am besten bestimmen Sie mindestens eine natürliche oder juristische Person sowie eine Ersatzperson, da für die beauftragte Person keine Pflicht besteht, den Auftrag anzunehmen. Eine natürliche Person muss zum Zeitpunkt der Aktivierung des Vorsorgeauftrags volljährig und urteilsfähig sein.
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  • 69
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  • 70
    Die Vermögenssorge betrifft alle finanziellen Aspekte (z.B. Erstellen der Steuererklärung, Bezahlen von Rechnungen usw.).
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  • 71
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  • 72
    Die Vermögenssorge betrifft alle finanziellen Aspekte (z.B. Erstellen der Steuererklärung, Bezahlen von Rechnungen usw.). Am besten bestimmen Sie mindestens eine Person sowie eine Ersatzperson, da der Auftrag einseitig und für die genannten Personen nicht bindend ist. Eine natürliche Person muss zum Zeitpunkt der Aktivierung des Vorsorgeauftrags volljährig und urteilsfähig sein.
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    • nicht verwandt
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  • 73
    Die Vermögenssorge betrifft alle finanziellen Aspekte (z.B. Erstellen der Steuererklärung, Bezahlen von Rechnungen usw.). Am besten bestimmen Sie mindestens eine Person sowie eine Ersatzperson, da der Auftrag einseitig und für die genannten Personen nicht bindend ist.
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  • 74
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  • 75
    Da für die beauftragten Personen keine Pflicht besteht, den Auftrag anzunehmen, ist es empfehlenswert, mindestens eine Ersatzperson zu bestimmen.
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  • 76
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  • 77
    Die Vermögensverwaltung betrifft alle finanziellen Aspekte (z.B. Erstellen der Steuererklärung, Bezahlen von Rechnungen usw.). Am besten bestimmen Sie mindestens eine Person sowie eine Ersatzperson, da der Auftrag einseitig und für die genannten Personen nicht bindend ist. Eine natürliche Person muss zum Zeitpunkt der Aktivierung des Vorsorgeauftrags volljährig und urteilsfähig sein.
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    • nicht verwandt
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  • 78
    Die Vermögenssorge betrifft alle finanziellen Aspekte (z.B. Erstellen der Steuererklärung, Bezahlen von Rechnungen usw.). Am besten bestimmen Sie mindestens eine Person sowie eine Ersatzperson, da der Auftrag einseitig und für die genannten Personen nicht bindend ist.
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  • 79
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  • 80
    Da für die beauftragten Personen keine Pflicht besteht, den Auftrag anzunehmen, ist es empfehlenswert, mindestens eine Ersatzperson zu bestimmen.
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  • 81
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  • 82
    Die Vermögensverwaltung betrifft alle finanziellen Aspekte (z.B. Erstellen der Steuererklärung, Bezahlen von Rechnungen usw.). Am besten bestimmen Sie mindestens eine Person sowie eine Ersatzperson, da der Auftrag einseitig und für die genannten Personen nicht bindend ist. Eine natürliche Person muss zum Zeitpunkt der Aktivierung des Vorsorgeauftrags volljährig und urteilsfähig sein.
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    • Vater
    • Schwester
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    • nicht verwandt
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  • 83
    Die Vermögenssorge betrifft alle finanziellen Aspekte (z.B. Erstellen der Steuererklärung, Bezahlen von Rechnungen usw.). Am besten bestimmen Sie mindestens eine Person sowie eine Ersatzperson, da der Auftrag einseitig und für die genannten Personen nicht bindend ist.
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  • 84
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  • 85
    Da für die beauftragten Personen keine Pflicht besteht, den Auftrag anzunehmen, ist es empfehlenswert, mindestens eine Ersatzperson zu bestimmen.
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  • 86
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  • 87
    Die Vermögensverwaltung betrifft alle finanziellen Aspekte (z.B. Erstellen der Steuererklärung, Bezahlen von Rechnungen usw.). Am besten bestimmen Sie mindestens eine Person sowie eine Ersatzperson, da der Auftrag einseitig und für die genannten Personen nicht bindend ist. Eine natürliche Person muss zum Zeitpunkt der Aktivierung des Vorsorgeauftrags volljährig und urteilsfähig sein.
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  • 88
    Die Vermögenssorge betrifft alle finanziellen Aspekte (z.B. Erstellen der Steuererklärung, Bezahlen von Rechnungen usw.). Am besten bestimmen Sie mindestens eine Person sowie eine Ersatzperson, da der Auftrag einseitig und für die genannten Personen nicht bindend ist.
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  • 89
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  • 90
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  • 91
    Veräusserung, Belastung, Erwerb von Grundeigentum und Veranlassung der entsprechenden Einschreibungen im Grundbuch.
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  • 92

    Wichtiger Hinweis

    Aufgrund Ihrer Antwort werden Sie nach Abschluss des Bestellvorgangs von einer Rechtsberaterin telefonisch kontaktiert, um eine individuelle Formulierung zu dieser konkreten Fragestellung zu finden. Das Telefonat ist im Rahmen von 15 Minuten kostenlos. Eine allfällige Ergänzung des Vorsorgeauftrags durch die Rechtsberaterin wird zum Stundenansatz von CHF 280 zzgl. MwSt. verrechnet.

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  • 93
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  • 94
    Die Selbstkontrahierung (Vertreter schliesst mit sich selbst ein Geschäft) und die Doppelvertretung (Vertreter von zwei Personen schliesst in einer Person für diese Parteien als Gegenparteien ein Geschäft) tragen ein erhöhtes Risiko in sich, da sie die Gefahr von Interessenkollision und Benachteiligung einer Partei schaffen. Beispiel: Sie und Ihr Ehegatte / Ihre Ehegattin besitzen eine Liegenschaft im Miteigentum. Wenn Sie nun urteilsunfähig werden und der Ehegatte entscheidet sich für einen Verkauf, dann müssen Sie ihn im Vorsorgeauftrag zur Selbstkontrahierung und/oder Doppelvertretung berechtigt haben, damit er den Verkauf ohne Mitwirkung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vollziehen kann.
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  • 95
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  • 96
    Die Selbstkontrahierung (Vertreter schliesst mit sich selbst ein Geschäft) und die Doppelvertretung (Vertreter von zwei Personen schliesst in einer Person für diese Parteien als Gegenparteien ein Geschäft) tragen ein erhöhtes Risiko in sich, da sie die Gefahr von Interessenkollision und Benachteiligung einer Partei schaffen. Beispiel: Sie und Ihr Ehegatte / Ihre Ehegattin besitzen eine Liegenschaft im Miteigentum. Wenn Sie nun urteilsunfähig werden und der Ehegatte entscheidet sich für einen Verkauf, dann müssen Sie ihn im Vorsorgeauftrag zur Selbstkontrahierung und/oder Doppelvertretung berechtigt haben, damit er den Verkauf ohne Mitwirkung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vollziehen kann.
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  • 97
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  • 98
    Grundsätzlich dürfen keine Vermögenswerte unentgeltlich veräussert werden. Ausnahme bilden Gelegenheitsgeschenke oder Zuwendungen zur Erfüllung einer sittlichen Pflicht. Sollten Sie wollen, dass in der Zeit Ihrer Urteilsunfähigkeit die Möglichkeit bestehen soll, dass die beauftragte Person weitergehende Schenkungen und Erbvorbezüge, auch durch Übertragung von Grundeigentum, an Ihre Nachkommen ausrichten kann, wählen Sie Ja aus.
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  • 99
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  • 100
    Die beauftragte Person ist explizit auch für die umfassende Wahrung Ihrer Interessen als Unternehmer, Aktionär, Gesellschafter, Darlehensgläubiger und -schuldner, etc. im Rahmen der Statuten bzw. obligationenrechtlicher Vereinbarungen zuständig.
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  • 101

    Wichtiger Hinweis

    Aufgrund Ihrer Antwort werden Sie nach Abschluss des Bestellvorgangs von einer Rechtsberaterin telefonisch kontaktiert, um eine individuelle Formulierung zu dieser konkreten Fragestellung zu finden. Das Telefonat ist im Rahmen von 15 Minuten kostenlos. Eine allfällige Ergänzung des Vorsorgeauftrags durch die Rechtsberaterin wird zum Stundenansatz von CHF 280 zzgl. MwSt. verrechnet.

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  • 102
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  • 103
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  • 104
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  • 105
    Sie haben die Möglichkeit festzulegen, ob und in welcher Form die beauftragten Personen für Ihre Dienste entschädigt werden sollen.
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  • 106
    Press
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  • 107
    • Angemessene Entschädigung gemäss dannzumal geltenden Ansätzen für die Entschädigung von privaten Beiständen der Erwachsenenschutzbehörde sowie Ersatz der Monatliche Entschädigung sowie Ersatz der notwendigen Spesen
    • Monatliche Entschädigung sowie Ersatz der notwendigen Spesen
    • Stundenansatz sowie Ersatz der notwendigen Spesen
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  • 108
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  • 109
    Empfehlung monatliche Entschädigung: CHF 500.
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  • 110
    Press
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  • 111
    Empfehlung Stundenansatz: Zwischen CHF 40-80.
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  • 112
    Press
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  • 113
    Die bereits beantworteten Fragen führen zu einer Vorlage, welche eine gute Grundlage bietet. Diese erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da komplexere Aspekte nicht standardmässig abgehandelt werden können. Merken Sie, dass Ihre individuelle Ausgangslage und Konstellation noch weitere Regelungen bedarf, lassen Sie sich im Anschluss an die Erstellung beraten und die Vorlage entsprechend ergänzen.
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  • 114

    Hinweis

    Aufgrund Ihrer Antwort werden Sie nach Abschluss des Bestellvorgangs von einer Rechtsberaterin telefonisch kontaktiert, um eine individuelle Formulierung zu dieser konkreten Fragestellung zu finden. Das Telefonat ist im Rahmen von 15 Minuten kostenlos. Eine allfällige Ergänzung des Vorsorgeauftrags durch die Rechtsberaterin wird zum Stundenansatz von CHF 280 zzgl. MwSt. verrechnet.

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  • 115
    Bitte geben Sie Ihre E-Mailadresse für die elektronische Zustellung an.
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  • 116
    Die Beurkundung wird bei Rechtsanwalt und Notar Patrik Hiltbrunner, LELegal AG, Gewerbestrasse 11, CH-6330 Cham, T +41 41 440 66 71, M +41 76 561 35 88 stattfinden. Der gewählte Termin ist verbindlich. Bitte bringen Sie zur Beurkundung einen gültigen Ausweis mit (ID/Pass).
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  • 117
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  • 118
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  • 119
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  • 120
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  • 121
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  • 122
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  • 123
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  • 124
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  • 127
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  • 130
    Hie kann der Preis festgelegt und angepasst werden. Dieser wird für die Berechnung des zu zahlenden Totalbetrages verwendet
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    Hie kann der Preis festgelegt und angepasst werden. Dieser wird für die Berechnung des zu zahlenden Totalbetrages verwendet
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