01. Die Mitgliedschaft verlängert sich nach der Erstlaufzeit jeweils um 4 Wochen, sofern sie nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf schriftlich, per Fax oder per Email gekündigt wird.
02. Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der gebuchten Einrich- tungen des Clubs berechtigt. Eine Nicht-Benutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung der Gebühren.
03. Der Club haftet nicht für Gesundheitsschäden, die sich aus unsachgemäßem Training ergeben.
04. Die LAVIDA Sport & Fitness GmbH haftet nicht für gestohlene Wertgegenstände. Der Club bietet geeignete Wegschließmöglichkeiten für Wertgegenstände an. Diese sind in Anspruch zu nehmen.
05. Gerät das Mitglied mit den Zahlungen in Verzug, so wird für jede Rücklastschrift eine Unkostenpauschale von € 7,50 erhoben.
06. Der monatliche Basistarif wird ab dem 4. Mitgliedschafts-Monat je Quartal um 99 Cent erhöht. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und werden bei Änderung des Steuersatzes diesem entsprechend angepasst.
07. Gerät das Mitglied mit mehr als 4 Zahlungen schuldhaft in Verzug, ist der für die Laufzeit vereinbarte Gesamtbetrag sofort fällig.
08. Auf Wunsch wird bei Schwangerschaft / Wehrdienst die Mitgliedschaft für zunächst maximal ein Jahr stillgelegt. Ein schriftlicher Nachweis ist erforderlich.
09. Der Schwimmbadbereich samt Bewegungsbecken ist nicht als Ruhebereich ausgewiesen. Das LAVIDA behält sich die Nutzung dieses Bereiches für Rehasport, Aquafitness und Schwimmkurse vor. Die Zeiten dieser Programme sind den Aushängen zu entnehmen.
10. Die als Zusatzoption „Auszeiten“ vereinbarte Ruhezeit verlängert den Vertrag um die entsprechende Zeitdauer beitragsfrei, sofern diese auch genutzt wurde. Zahlungen laufen während der Auszeit weiter.
11. Bei Verträgen mit 24 Monaten Laufzeit wird bereits nach 12 Monaten der Zeitraum der beanspruchten Auszeit angehängt.
12. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung.
13. Das Mitglied ist mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nach dem Datenschutzgesetz durch den Club einverstanden. Für Fragen, Anträge oder Beschwerden zum Thema Datenschutz steht Ihnen unser Beauftragter für den Datenschutz gerne zur Verfügung: Softwert GmbH-Dieter Told Datenschutzbeauftragter Landsberger Str. 408 - 81241 München - dsb@softwert.de
14. Erfüllungsort sind die Clubräume. Gerichtsstand ist München.