Ausfüllhinweis bei Eigentumswohnungen:
Angaben zum Gesamtobjekt:
Gutachter verifiziert & erweitert ihre Angaben
Angaben benötigt – Gutachter plausibilisert
Bewertungsstichtag: Es empfiehlt sich als Bewertungsstichtag das Datum zu wählen, zu dem die Immobilie gekauft wurde (Übergang Nutzen lassen), sofern für das Jahr des Kaufs noch keine Steuererklärung abgegeben wurde. Anderenfalls empfielt es sich den 1. Januar des Jahres auszuwählen, für das noch keine Steuererklärung abgegeben wurde (z.B. 1.1.2021 oder 1.1.2022).
Die folgenden Unterlagen können Sie hochladen:
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