To Do List:
Wichtiger Hinweis zum Bewertungsstichtag: Es empfiehlt sich als Bewertungsstichtag das Datum zu wählen, zu dem die Immobilie gekauft wurde (Übergang Nutzen lassen), sofern für das Jahr des Kaufs noch keine Steuererklärung abgegeben wurde. Anderenfalls empfielt es sich den 1. Januar des Jahres auszuwählen, für das noch keine Steuererklärung abgegeben wurde (z.B. 1.1.2021 oder 1.1.2022).
Baujahr: Kalenderjahr der erstmaligen Fertigstellung des Gebäudes. Sofern sich das Baujahr nicht ermitteln lässt, kann es geschätzt werden. Siehe Definition
Wichtiger Hinweis: Von einer Kernsanierung ist nur dann auszugehen, wenn das Gebäude in einer umfangreichen Sanierung bis auf den Rohbau zurückgebaut und anschließend neu aufgebaut worden ist.
Jahr der Kernsanierung: Jahr der Fertigstellung der Kernsanierung
Hinweis: Bitte die zu vermietende Wohnfläche bzw. Gewerbefläche ihres Eigentums angeben.
Nicht zur Nutzfläche gehören Verkehrsflächen (VF) wie Haus-Eingangsbereiche, Treppenräume, Aufzüge und Gemeinschafts-Flure, Technikflächen (TF) (Heizungsraum, Maschinenräume, technische Betriebsräume) und die Konstruktions-Grundflächen (KGF) des Gebäudes wie Wände und Stützen
Ausfüllhinweis bei Eigentumswohnungen:
Angaben zum Gesamtobjekt:
Gutachter verifiziert & erweitert ihre Angaben
Angaben benötigt – Gutachter plausibilisert
Bitte beachten SIe:
Hinweis bei Eigentumswohnungen und Teileigentum: Bitte berücksichtigen Sie das gesamte wann immer möglich. Bei den Elementen, bei denen Sie als Eigentümer die Informationen über das gesamte Gebäude nicht besitzen können (z.B. Grundriss oder Badmodernisierung), können Sie sich nur auf ihre Wohnung beziehen.
Die vorläufige Restnutzungsdauer ihres Gebäudes basierend auf den von Ihnen getätigten Angaben beträgt:
{vorlaufigeRestnutzungsdauer} Jahre.
Bitte beachten Sie, dass diese Restnutzungsdauerprognose nur ein vorläufiger Indikator ist. Nicht berücksichtigt sind unter anderem die Bauschäden, die energetische Gebäude-Effzienz, Mikro- und Makrolage sowie die Lebensdauer der konstruktiven Bauteile und rechtliche Bestimmungen. Auch wurde ein Minimum an getätigen Modernisierungen unterstellt.
Auch kann der Sachverständige zu einer anderen Einschätzung der Frage, wie zeitgemäß einzelne Gebäudeelemente einzuschätzen sind, kommen.
Mit Hilfe der folgenden Angaben können Sie überprüfen, ob die Beauftragung eines Gutachtens (nächste Seite) für Sie wirtschaftlich ist. Dazu müssen die das Kaufdatum und den derzeitigen AfA-Satz in % angeben.
Hinweis zum Kaufjahr: Sollte die Immobilie vorerst privat genutzt und erst später vermietet worden sein, geben Sie bitte das erste Jahr der Vermietung bzw. Gebäudeabschreibung an.
Hinweis zur Abschreibung für Abnutzung (AfA):
Baujahr vor 1925: 2,5 % Abschreibung über 40 Jahre Baujahr ab 1925: 2,0 % Abschreibung über 50 Jahre
Bei Gewerbeobjekten werden ggf. andere Abschreibungssätze verwendet. Fragen Sie hierzu ihren Steuerberater.
Achtung: Objekte mit bestehendem Denkmalschutz (Baudenkmal, Ensembleschutz) sind von der Geld-zurück-Garantie ausgeschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie unter unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die folgenden Unterlagen können Sie hochladen:
Wichtig: Bitte warten Sie für etwa 10-20 Sekunden, nachdem Sie mit Klick auf "Bestellen" den Auftrag abgeschlossen haben. Sie werden automatisch weitergeleitet. Sehen Sie bitte von einer Aktualisierung der Seite bis zur Weiterleitung ab, da dadurch ggf. ihre Eingabe verloren gehen könnte. Vielen Dank!