Um Ihnen möglichst kurze Wartezeiten zu ermöglichen, führen wir eine Bestellpraxis. Wenn Sie einen mit uns
vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte möglichst frühzeitig ab. Das heißt: Spätestens
24 Stunden vorher, damit wir diesen Termin wieder erneut vergeben können. Ansonsten müssen wir Ihnen die
Kosten für die ungenutzte Zeit in Rechnung stellen (Ausfallentgelt gem. § 304, 611, 615 BGB).
Bitte beachten Sie auch, dass Sie unter Umständen nach einer zahnärztlichen Betäubung nicht mehr fahrtüchtig
sein können.