Sehr geehrte(r) Steuerzahler(in),
Sie können zu entrichtende Steuerbeträge (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen) durch Ihr Finanzamt im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen.
Dabei können Sie wählen,
• ob alle Beträge zu einer Steuernummer oder
• ob nur bestimmte Abgabearten
abgebucht werden sollen.
Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist sichergestellt, dass Ihre Zahlungen termingerecht erfolgen. Sie müssen die rechtzeitige Zahlung nicht überwachen und ersparen sich zudem den Aufwand für die Überweisung. Die Teilnahme ist jederzeit widerrufbar und für Sie völlig risikolos. Außerdem helfen Sie Ihrem Finanzamt, die Verwaltungsaufgaben effizient und kostensparend zu erledigen.
Nutzen Sie die Vorteile des Lastschriftverfahrens und füllen bitte das SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus.
Vergessen Sie bitte nicht die erforderlichen Unterschriften!
Anschließend reichen Sie das Formular bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist nicht möglich. Das Finanzamt veranlasst dann die Abbuchungen der entsprechenden Beträge.
Weitere Hinweise:
• Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist freiwillig.
• Erfolgt eine Änderung der Steuerfestsetzung, nachdem die Abbuchung von Ihrem Konto veranlasst wurde, werden überzahlte Beträge von Amts wegen zurückgezahlt.
• Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
• Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Bankverbindung umgehend schriftlich Ihrem Finanzamt mit!
• Diese Vorlage finden Sie im Internet unter www.lstn.niedersachsen.de .
• Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs beträgt die Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung mindestens einen Tag vor Belastung. Diese Information entfällt beim Einzug fälliger Beträge aufgrund von Steueranmeldungen.
• Sie erkennen Abbuchungen des Finanzamts an der Gläubiger-Identifikationsnummer DE77FAE00000137390.
• Die jeweils eingezogenen Beträge werden Ihnen im Kontoauszug bzw. in Abbuchungsmitteilungen
mit Steuernummer, Steuerart und Zeitraum erläutert.
• Die Bankverbindung gilt auch für Erstattungen der angegebenen Abgabearten.
• Ihr SEPA-Mandat wird aufgrund der SEPA-Regeln ungültig, sofern es innerhalb von 36 Monaten nach der letztmaligen Nutzung nicht erneut genutzt wird. Ein Einzug der Beträge kann dann nicht mehr erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn in einem Bescheid auf den Einzug hingewiesen wurde.