• SEPA Lastschrift FA Emden-Norden

    Finanzkasse Niedersachsen
  • Ich ermächtige/Wir ermächtigen die zuständige Finanzbehörde (Zahlungsempfänger), Zahlungen von meinemiunserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wr unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf meiniunser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/Wr können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, de Erstattung des belasteten Betrages verlangen Es gelten dabei die mit meinemiunserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

  • Steuernummer:   **   /   *   

  • Zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren sind die Zustimmung zu folgenden Vereinbarungen und Angaben zur Verwendung erforderlich:

    Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs beträgt die Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung mindestens einen Tag vor Belastung. Diese Information entfällt beim Einzug fälliger Beträge aufgrund von Steueranmeldungen. Die Mandatsreferenznummer wird im Steuerbescheid, in einem sonstigen Schreiben und/oder im Kontoauszug des Kreditinstituts mitgeteilt

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass durch die Vorlagefristen des SEPA- Lastschriftverfahrens die Belastung auf Ihrem Konto auch nach Falligkeit erfolgen kann

  • Das Lastschriftmandat git für alle unter der o.a. Steuernummer zu entrichtenden Beträge.

  • Sehr geehrte(r) Steuerzahler(in),
    Sie können zu entrichtende Steuerbeträge (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen) durch Ihr Finanzamt im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen.
    Dabei können Sie wählen,
    • ob alle Beträge zu einer Steuernummer oder
    • ob nur bestimmte Abgabearten
    abgebucht werden sollen.

    Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist sichergestellt, dass Ihre Zahlungen termingerecht erfolgen. Sie müssen die rechtzeitige Zahlung nicht überwachen und ersparen sich zudem den Aufwand für die Überweisung. Die Teilnahme ist jederzeit widerrufbar und für Sie völlig risikolos. Außerdem helfen Sie Ihrem Finanzamt, die Verwaltungsaufgaben effizient und kostensparend zu erledigen.
    Nutzen Sie die Vorteile des Lastschriftverfahrens und füllen bitte das SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus.
    Vergessen Sie bitte nicht die erforderlichen Unterschriften!
    Anschließend reichen Sie das Formular bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist nicht möglich. Das Finanzamt veranlasst dann die Abbuchungen der entsprechenden Beträge.

    Weitere Hinweise:
    • Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist freiwillig.
    • Erfolgt eine Änderung der Steuerfestsetzung, nachdem die Abbuchung von Ihrem Konto veranlasst wurde, werden überzahlte Beträge von Amts wegen zurückgezahlt.
    • Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
    • Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Bankverbindung umgehend schriftlich Ihrem Finanzamt mit!
    • Diese Vorlage finden Sie im Internet unter www.lstn.niedersachsen.de .
    • Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs beträgt die Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung mindestens einen Tag vor Belastung. Diese Information entfällt beim Einzug fälliger Beträge aufgrund von Steueranmeldungen.
    • Sie erkennen Abbuchungen des Finanzamts an der Gläubiger-Identifikationsnummer DE77FAE00000137390.
    • Die jeweils eingezogenen Beträge werden Ihnen im Kontoauszug bzw. in Abbuchungsmitteilungen
    mit Steuernummer, Steuerart und Zeitraum erläutert.
    • Die Bankverbindung gilt auch für Erstattungen der angegebenen Abgabearten.
    • Ihr SEPA-Mandat wird aufgrund der SEPA-Regeln ungültig, sofern es innerhalb von 36 Monaten nach der letztmaligen Nutzung nicht erneut genutzt wird. Ein Einzug der Beträge kann dann nicht mehr erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn in einem Bescheid auf den Einzug hingewiesen wurde.

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