Ab 01/2023 entfällt die AU-Bescheinigung in Papierform, diese wird durch eine elektronische Meldung ersetzt. Zum Abgleich der Daten ist es ab 01.01.2023 unerläßlich, dass ab dem ersten Fehltag eines Mitarbeitenden eine Meldung des Arbeitgebers an die Steuerkanzlei erfolgt.