• Antrag auf Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit

  • Freistellungsanträge für Jugendleiter*innen der bayerischen Sektionen können nur durch die Landesgeschäftsstelle gestellt werden. Dafür brauchen wir rechtzeitig (spätestens sechs Wochen vor dem Termin) die nachfolgenden Angaben. Bei Fragen und Unklarheiten meldet Euch gerne unter lgs@jdav-bayern.de oder 089 - 449 00 196.

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