• Jux und Radau

    Anmeldung zum Kinderfaschingsumzug in der Firnhaberau
  • Teilnahmeregeln

    Die Teilnahme am Faschingsumzug in der Firnhaberau ist freiwillig, selbstverantwortlich und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Pfarrei St. Franziskus schließt als Veranstalter mit allen teilnehmenden Gruppen folgende Vereinbarung:

    1. Alle Fahrzeuge, Geräte müssen die Voraussetzungen nach den Bestimmungen §29 Abs. 2 der STVO und weiterer einschlägiger Bestimmungen erfüllen. Auf das Merkblatt VKBL2000 S: 406 ff wird verwiesen.
    2. Die Fahrzeughalter der am Umzug beteiligten Fahrzeuge müssen die Teilnahme am Umzug ihrer eigenen Versicherung melden.
    3. Anweisungen der Zugleitung (Veranstalter) und der Ordner ist Folge zu leisten.
    4. Während des Umzugs sind teilnehmende Fahrzeuge/Gespanne links und rechts mit genügend Aufsichtspersonal abzusichern (pro Achse links und rechts je eine Person).
    5. Fahrzeugführern ist der Genuss von alkoholischen Getränken und anderen berauschenden Mitteln strengstens untersagt.
    6. Aus Sicherheitsgründen ist das Werfen von Süßigkeiten, Flaschen, Konfetti, Blumen u.ä. von Fahrzeugen während des Umzugs verboten. Es ist untersagt, von den Fahrzeugen herab Getränke jeglicher Art an Zuschauer und Teilnehmer zu verabreichen.
    7. Das Abbrennen und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen und ähnlichen Erzeugnissen sowie die Verwendung von Schallkanonen, Böllern und ähnlichen Einrichtungen ist verboten.
    8. Lautsprecher und Musikanlagen dürfen nur während des Umzugs in Betrieb gesetzt werden. Eine maximale Lautstärke von 95 dB darf nicht überschritten werden. Für die GEMA-Anmeldung sorgt der Betreiber der Musikanlage.
    9. Während des Umzugs ist die Lautstärke in einem für Anwohner und Teilnehmer erträglichen Maß zu halten. Aufforderungen der Umzugsleitung, von Ordnern oder Polizeibeamten, die Lautstärke zu senken, ist Folge zu leisten.

    Haftungsregeln

    Die Pfarrei St. Franziskus, deren Vertreter und deren Repräsentanten sowie alle vom Faschingsumzug zur Aufgabenerfüllung beim Umzug herangezogenen Personen haften nicht für die Schäden, die durch leichte bis mittlere Fahrlässigkeit der Teilnehmer entstanden sind. Die trifft grundsätzlich auch für grobe Fahrlässigkeit zu.

    Haftungsausschluss

    Die Teilnehmer stellen den Veranstalter des Faschingsumzugs Firnhaberau (Pfarrei St. Franziskus) von allen Ersatzansprüchen frei, die aus Anlass der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen wegen Verletzung der Auflagen von Teilnehmern oder Dritten erhoben werden.

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  • Bei musikalischen Darbietungen jeglicher Art haben sich die Verantwortlichen der teilnehmenden Gruppen um die Anmeldung bei der GEMA selbst zu kümmern.

  • Alle Daten vollständig?

    Nur noch ein Klick, dann ist Ihre Anmeldung zum Kinderfaschingsumzug in der Firnhaberau ist bei uns. Vielen Dank schon jetzt für Ihr Interesse. Wir werden Ihre Anmeldung prüfen und uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen. Da unsere Zugleitung (Federführend Bernd Bach) dies ehrenamtlich macht, kann es ein paar Tage dauern.

    Den genauen Termin für den Umzug sowie die Strecke finden Sie auf unserer Internetseite. Der Umzug beginnt am Sonntag ab 14 Uhr. Aufstellung ist ab 13:30 Uhr im Martin-Gomm-Weg vor dem BeGegnungsZentrum. Nähere Informationen erhalten Sie auf www.christkoenig-franziskus.de

    Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an unsere Umzugleitung und unser Pfarrbüro wenden.

    Und jetzt: Wenn alle Angaben vollständig und richtig sind, einfach auf den Button klicken, um uns die Daten zu übermitteln. Dann haben Sie die Anmeldung abgeschlossen.

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