Hinweis zur Abholung:
Gemäß Datenschutzgrundverordnung dürfen wir Rezepte, Verordnnungen ausschließlich an die direkten Angehörigen aushändigen. Zur Abholung eines Rezeptes ist die Vorlage der Versichertenkarte erforderlich. Die Ausgabe erfolgt vorbehaltlich der itensiven medizinischen Überprüfung.