Anmerkung: Die Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist vom Betrieb per Vorkasse zu leisten.
Die Krisenberatung wird mit öffentlichen Mitteln in Form einer sogenannten De-minimis-Beihilfe gefördert. Sie dürfen innerhalb von drei Steuerjahren einen Beihilfewert von 200.000 Euro nicht überschreiten.
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