Krisenberatung Energiekostenentlastung
  • Antrag Checkliste Krisenberatung Energiekostenentlastung

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  • Wirtschaftliche Schwierigkeiten bedingt durch die Auswirkung des Ukraine-Kriegs und der Energiekostenbelastung

  • Gewünschte Beratung

  • Anmerkung: Die Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist vom Betrieb per Vorkasse zu leisten.

  • DE-Minimis Erklärung

  • Die Krisenberatung wird mit öffentlichen Mitteln in Form einer sogenannten De-minimis-Beihilfe gefördert. Sie dürfen innerhalb von drei Steuerjahren einen Beihilfewert von 200.000 Euro nicht überschreiten.

  • Zusammenfassung und Erklärung

  • Informationen zum Datenschutz

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  • Kontakt: Volker Hoffmann,

    Neue Weinsteige 44,

    70180 Stuttgart

    Tel.: 0711-6486463

    Mail: hoffmann@handel-bw.de

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