Antragstellung durch WISAG, Servicepoint, ausführende Firma oder GGM
Zugangsbeantragung zur Erledigung der Restarbeiten, Mängelbeseitigung, Störungsbeseitigung und Wartung
Bitte beachten Sie:
Die Zugangsbeantragungen sind mindestens 48 Stunden vor Arbeitsbeginn vorzunehmen!
Die Zugangsbeantragung gilt erst dann als genehmigt, nachdem Sie eine Bestätigungsmail erhalten haben. Die ausführende Firma erklärt sich mit Betreten des Gebäudes mit den folgenden Punkten einverstanden:
Wichtige Information für die ausführende Firma:
Wir gewährleisten, dass wir unser Personal auf nachfolgend aufgeführte Punkte hingewiesen haben.
- Sicherungsmaßnahmen werden entsprechend der Erfordernis durchgeführt. Hierzu gehören auch Schutzmaßnahmen von Mensch und Mobiliar.
- Transporte, Rest- und Mängelbeseitigungsarbeiten müssen sorgfältig und ordentlich durchgeführt werden.
- Eventuell auftretende Beschädigungen von fremdem Eigentum müssen gemeldet werden.
- Reinigungsarbeiten müssen eigenverantwortlich durchgeführt werden (z. B. Staubsauger).
- Der Einlass von firmenfremden Personal wird nicht zugelassen.
- BMZ-Abschaltungen sind separat zu beantragen und die benötigte Brandwache ist kostenpflichtig.
- Der Sicherheitsdienst ist befugt und beauftragt, Kontrollen aller Behältnisse, privater und geschäftlicher Natur, bei Betreten und Verlassen des Gebäudes durchzuführen.
- Für die im Haus durchgeführten Arbeiten sind grundsätzlich nur Werkzeuge zu nutzen, die den aktuellen Normen und Auflagen entsprechen.