Sozialauswahl
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte als Entscheidungskriterium heranziehen.
Zahlung bei Austritt
Abfindung
Urlaubsabgeltung
Ein befristetes Arbeitsverhältnis