COLOR OBSTACLE RUSH VERANSTALTUNG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(muss von allen Mitarbeitern unterschrieben werden)
Um an der Veranstaltung der VE Volkslauf Events GmbH - im Folgenden "Veranstalter" genannt –zu arbeiten, ist es erforderlich, dass Sie - im Folgenden auch "Mitarbeiter" genannt - die folgenden Bedingungen sorgfältig durchlesen, diese beachten und im Laufe der Beauftragung bestätigen, dass Sie sie gelesen und akzeptiert haben.
Das Arbeiten bei der Veranstaltung ohne vorherige Unterzeichnung dieser Erklärung ist nicht möglich.
Hinweise:
Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Arbeit an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, einschließlich dauerhafter Gesundheitsschäden, bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigungen nicht ausgeschlossen werden kann. Weiter wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Veranstaltung handelt,
- die potenziell gefährlich ist,
- die körperlich anstrengend ist,
- die im Freien stattfindet,
- die auch bei schlechtem Wetter und/oder bei schlechtem Licht durchgeführt wird,
- bei der der Mitarbeiter bei einigen Hindernissen in Kontakt mit Substanzen (z.B.Schaum, Wasser, Farbpulver aus Maisstärke, oder Matsch) kommt, die nicht im Hinblick auf Chemikalien, Krankheitskeime oder sonstige Kontaminationen getestet wurden. Ich bin verpflichtet jederzeit eine Schutzmaske zu tragen, sofern ich an und/oder neben einer Farbstation arbeite.
- bei der der Mitarbeiter mit wilden Tieren/ Insekten in Berührung kommen kann,
- bei der die am Körper getragene Kleidung und Gegenstände des Mitarbeiters verschmutzt, beschädigt oder zerstört werden können, dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für Helm- und andere Kameras sowie Zeitmessgeräte, elektronische Geräte und Schmuck.
Die vorstehende Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.
In Kenntnis dessen gilt:
1. Haftung
(1) Der Veranstalter haftet nicht, sofern und soweit der Mitarbeiter gegen Anweisungen des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen verstößt. Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Teilnehmers (insbesondere durch unsachgemäße Behandlung der Equipment des Veranstalters) verursacht wurden oder dadurch entstehen, dass den Anweisungen des Veranstalters oder dessen eingesetzten Personal nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Mitarbeiter die uneingeschränkte Haftung.
(2) Für vom Veranstalter verursachte Schäden haftet dieser unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Veranstalter haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Veranstalter nicht.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(4) Ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Die Arbeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Mitarbeiters im Zusammenhang mit der Arbeit an der Veranstaltung. Es obliegt dem Mitarbeiter, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen, ggf. (fach-) ärztlich überprüfen zu lassen. Für Verletzungen, die durch andere Mitarbeiter, Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
(6) Der Mitarbeiter bestätigt, dass er/sie nicht unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss bei der Arbeit auf der Veranstaltung stehen wird.
(7) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Mitarbeiter verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden der von ihm für die Aufbewahrung beauftragten Dritten bleibt unberührt.
2. Datenerhebung und -verwertung
(1) Der Mitarbeiter erklärt sich damit einverstanden, dass alle die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Mitarbeiters in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen
Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.), digitalen Vervielfältigungen (Filme, DVD, Blu-ray Disc etc.), Presseveröffentlichungen, Facebook, Internetseite, Twitter und zu PR- und Werbezwecken vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, verkauft und veröffentlicht werden. Diese Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.
3. Verschwiegenheitserklärung
(1) Ich verpflichte mich, alle mir direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Dritten, die nicht berechtigte Personen sind, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Ich verpflichte mich, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen. Vertrauliche Informationen werden nur an berechtigte Personen weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit zur Erreichung des Zwecks dieser Vereinbarung erhalten müssen. Ich trage Sorge dafür, dass sämtliche berechtigten Personen aus seiner Sphäre, die vertrauliche Informationen erhalten, über Inhalt und Umfang dieser Vereinbarung informiert sind und die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten. Ich werde nach Beendigung der Zusammenarbeit oder nach Aufforderung des Veranstalters sämtliche Dokumente und Unterlagen, die vertrauliche Informationen verkörpern, nach Wahl des Veranstalters zurückgeben, zerstören oder löschen. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachten Informationen. Hierzu zählen vor allem Unternehmenskonzept und Geschäftsmodell, Geschäfts- und Planungsdaten, Betriebsgeheimnisse sowie daraus gewonnene und ersichtliche Erkenntnisse und Ergebnisse und ausgetauschtes Know-how. Unerheblich ist, ob Dokumente oder andere Trägermedien vom Veranstalter, Mitarbeiter oder anderen erstellt wurden, sofern sie Informationen verkörpern, die sich auf den Veranstalter beziehen. Eine Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Mitarbeiter bereits öffentlich bekannt war oder mit Zustimmung des Veranstalters öffentlich bekannt wurde.
(2) Ich verpflichte mich keine Fotos von Verletzungen, Unfällen und technischen Problemen, die im Laufe der Veranstaltung entstehen, aufzunehmen noch diese zu veröffentlichen.
3. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Ich bestätige, dass ich mindestens 18 Jahre alt bin und dass ich vollberechtigt bin, diese Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung zu unterschreiben. Die Bedingungen dieses Dokuments stehen nicht in Konflikt mit meinen bestehenden Verpflichtungen.
Im Falle eines Mitarbeiters, der 15-17 Jahre alt ist, muss diese Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung von dem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Der Erziehungsberechtigter bestätigt, dass er vollberechtigt ist, diese Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung zu unterschreiben. Die Bedingungen dieses Dokuments stehen nicht in Konflikt mit den bestehenden Verpflichtungen des Mitarbeiters.
(3) Ich stimme zu, dass diese Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung alle vorherigen Vereinbarungen mit VE Volkslauf Events GmbH mit Bezug auf die hierin gewährten Rechte ersetzt. Keine Bestimmungen dieser Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung dürfen durch ein Instrument, eine Rechnung oder ein Dokument modifiziert werden außer wenn in der Schriftform und von beiden Seiten unterschrieben.
(4) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Mitarbeiter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Mitarbeiter unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Mit meiner Unterschrift erkläre ich abschließend, dass ich diese Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen habe, den Inhalt verstanden habe und mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden bin.
Dazu bestätige ich, dass ich die mir gegebenen Event –und Sicherheitsanweisungen sorgfältig durchgelesen habe. (Anlage 1 – Allgemeine Sicherheitsanweisungen für die Color Obstacle Rush Mitarbeiter). Außerdem erkläre ich, dass ich den mir gegebenen mündlichen Anweisungen, über das Event Sicherheitskonzept, zuhören werde. Bei den mündlichen Anweisungen bekomme ich auch die Anweisungsvorschriften für das jeweilige Hindernis erklärt, falls es zur meiner Aufgabenstellung gehören sollte bei einem Hindernis zu arbeiten. Ich verspreche hiermit, dass ich mich jederzeit zu Wort melde falls ich die mir gegebenen Anweisungen nicht verstanden habe, und dass ich die Anweisungen ausführlich verstanden habe. Außerdem erkläre ich mit meiner Unterschrift, dass ich nach den mir gegebenen Anweisungen bei dem Event handeln werde, und auch während des Events nach weiteren Anweisungen bitten werde, wenn es nötig ist, damit ich meine Aufgabe ausführlich durchführen kann. Ich darf mein Handy nicht auf diese Weise nutzen, dass es meine Arbeit stört. Im Falle eines Sicherheitsrisikos, einer gefährlichen Tätigkeit oder eines anderen Problems im Zusammenhang mit der Veranstaltung werde ich darüber ohne Verzug dem Sicherheitsbefugten berichten.