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    Camper und Vanlife Event Messe Hannover 16.- 18. Mai 2025
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  • Ich will dabei sein! Melde dich hier als Aussteller (Ausbauer, Campingzubehör, Verkauf fertiger Campervans) für das Camper und Vanlife Festival 2025 in Hannover an. Du hast Lust uns als Supporter zu unterstützen und findest, dass du super als Sponsor durchgehen würdest? Du willst gern überall deinen Namen lesen, aber selbst keinen Stand auf dem Event haben (schade! -das wird so gut!)? Mail uns einfach mal: lustauf@mikroabenteuer.events

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  • Unsere 3 Bundles für euch

  • Bundle Start Up

    Ich bin noch StartUp (max. 12 Monate am Markt!)

    Was bekommst du hier?

    -Standfläche 30qm²

    -2 Ausstellerausweise

    -Stromanschluss 1x 230V, wenn gewünscht

    -Übernachtung auf dem Gelände in deinem Camper

    -Inkl. Auflistung als Aussteller auf unserer Webseite

     

    Standfläche Miete                 450 €

    Nebenkosten Pauschale         100 €

    Die Preise verstehen sich als Nettopreise.

     

  • Bundle Mikro

    Ich brauche wenig Platz, bin aber schon länger als 12 Monate am Markt

    Was bekommst du hier?

    -Standfläche 30qm²

    -2 Ausstellerausweise

    -Übernachtung auf dem Gelände in deinem Camper

    -Stromanschluss 1x 230V, wenn gewünscht

    -Inkl. Auflistung als Aussteller auf unserer Webseite

     

    Standfläche 30qm²                        600€

    Nebenkosten Pauschale                  100€

    Die Preise verstehen sich als Nettopreise.

     

  • Bundle Midi

    Ich brauch mehr Platz!

    Was bekommst du hier?

    -Standfläche 60²

    -4 Ausstellerausweise

    -Übernachtung auf dem Gelände in deinem Camper

    -Stromanschluss 1x 230V

    -Inkl. Auflistung als Aussteller auf unserer Webseite mit Verlinkung 

     

     

    Standfläche Miete 60qm²             1080€

    Nebenkostenpauschale                  150€

    Die Preise verstehen sich als Nettopreise

     

  • Bundle Maxi

    Platz da, jetzt komm ich!

    Was bekommst du hier?

    -Standfläche 100qm²

    -6 Ausstellerausweise/ nach Absprache

    -Übernachtung auf dem Gelände in euren Campern

    -Stromanschluss 1x 230V/ nach Absprache

    -Inkl. Auflistung als Aussteller auf unserer Webseite 

     

    Standfläche Miete                    1600€

    Nebenkostenpauschale               200€

    Die Preise verstehen sich als Nettopreise

     

  • Mehr geht immer! Mehr Platz, mehr Aufmerksamkeit, mehr Sichtbarkeit, mehr bezahlen...da sind wir offen für deine Ideen zb. als Sponsor.

    Mail an: info@fremdessen.com 

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    • Informationen & Allgemeine Geschäftsbedingungen / Ausstellerbedingungen 
    • Informationen & Allgemeine
      Geschäftsbedingungen / Ausstellerbedingungen:


      1.) Termin:
      „Vanlife & Camper Event Messe“
      Freitag, den 16. – Sonntag, 18. Mai 2025


      2.) Veranstaltungsort:
      EilersWerke Herrenhausen
      Entenfangweg 2
      30419 Hannover


      3.) Veranstalter/Homepage:
      Schütze GbR
      Fontainestraße 12
      30519 Hannover
      Homepage: www.mikroabenteuer.events
      Instagram: @mikroabenteuerfestival

      4.) Auf-und Abbau:
      Ein vorzeitiger Aufbau und Abbau während der Veranstaltung sind leider nicht möglich. Der Aufbau ist am Freitag möglich. Die genaue Uhrzeit wird vorab per Email mitgeteilt. Das Festival-Gelände ist am Sonntag, 18. Mai 2025 bis 23.59h
      komplett zu räumen, Fahrzeuge sind vom Gelände zu entfernen. Bei Nichteinhaltung sind wir gezwungen abzuschleppen. Eine Haftung für eventuelle Transportschäden wird seitens des Veranstalters ausgeschlossen.
      Ein vorzeitiger Abbau der Messestände stellt eine Vertragsverletzung dar, in diesem Fall berechnen wir eine Vertragsstrafe i.h.v. 500,00 € netto.

      5.) Öffnungszeiten Festival

      Für Besucher / Tagesgäste
      Freitag 16.05 18:00 – ca. 21:00 Uhr (Pre Opening)
      Samstag 17.05. 12:00 – ca. 20:00 Uhr
      Sonntag 18.05. 10:00 – 17:00 Uhr


      6.) Fahrzeuge & Autos
      Spätestens 2h vor Einlass für Besucher sind alle Fahrzeuge vom Gelände zu entfernen, die nur zum Aufbau dienen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die Teil der Ausstellung sind.
      Die Veranstalterinnen behalten sich vor, widerrechtlich auf dem Gelände abgestellte
      Fahrzeuge und/oder Anhänger umgehend kostenpflichtig zu entfernen!


      7.) Strombereitstellung
      Sofern der Vertragspartner Strom benötigt, ist er verpflichtet, an seinem Stand eine
      entsprechende Kabelverlängerung vorzuhalten, um den Anschluss am zugewiesenen
      Verteilerkasten zu ermöglichen. Der Aussteller hat alle Vorgaben der
      Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf seinen Stand und sämtliche Verkabelung
      selbstständig zu erfüllen.


      8.) Zahlungsbedingungen
      Wir stellen euch den Betrag im Vorfeld in Rechnung und bitten darum, erst im Anschluss der
      Rechnungsstellung, unter Angabe der Rechnungsnummer, zu überweisen. Standaufbau ist nur nach erfolgtem Zahlungseingang möglich.
      Veranstalter: Mirjana Schütze
      Geldinstitut: GLS Bank
      IBAN: DE11430609671279124100
      BIC: GENODEM1GLS

      9.) Flächenzuweisung:
      Ein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Fläche besteht nicht. Die Veranstalterinnen sind berechtigt, auch nach der ersten Platzzuteilung eine Veränderung einseitig vorzunehmen, wenn sachliche Gründe dies fordern. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Verkaufsstand/die Standfläche entsprechend zu wechseln. Eine Untervermietung des zugewiesenen Platzes ist nicht zulässig, sofern nicht vorher mit den Veranstalterinnen etwas anderes abgesprochen wurde. Eine Untervermietung muss in diesem Vertrag möglichst vorab angegeben werden. Die Gebühr für eine Untervermietung kostet pro Untermieter 200€/netto und ist zusammen mit der restlichen Standgebühr fällig.
      Während der allgemeinen Öffnungszeiten für Besucher ist zu jeder Zeit zu gewährleisten, dass der Stand vom Standpersonal betreut wird.
      Übernachtung an den Ständen ist gestattet.


      10.) Müll
      Entstandener Müll muss vom Vertragspartner selber entsorgt warden. Sollte Müll am Stand oder ohne Absprache an einer öffentlichen Mülltonne zurückgelassen werden, wird für die Entsorgung durch uns eine gesonderte Rechnung gestellt. Mülleimer sind am Stand vorzuhalten.
      Für die Entsorgung von zurückgelassenen Müll am Stand, berechnen wir eine
      Entsorgungsgebühr i.h.v. 200,00 € zzgl. USt.


      11.) Versicherung
      Der Vertragspartner übernimmt die Haftung für Schäden, die von seinem Betrieb verursacht werden. Die Veranstalterinnen haften nicht für Schäden, die von Dritten an den Geschäften und Ständen verursacht werden.
      Jeder Aussteller oder Händler ist verpflichtet, selbst für einen ausreichenden
      Versicherungsschutz zu sorgen. Der Veranstalter trägt für die Veranstaltung das allgemeine Haftpflichtrisiko.


      12.) Absage / Rücktritt des Ausstellers
      Die Anmeldung für den Markt ist durch diesen unterschriebenen Vertrag verbindlich. Das heißt, dass die Standmiete auch dann fällig ist, falls der Vertragspartner nicht an dem Markt teilnehmen kann.
      Bei Absage bis 28 Tage vor der Veranstaltung sind 50% der Standmiete fällig. Wird
      kurzfristiger abgesagt, ist die Standgebühr in voller Höhe zu überweisen. Das gilt auch, wenn der Vertragspartner am Tag der Veranstaltung nicht erscheint.
      Bei vollständigem oder teilweisem Rücktritt eines Ausstellers nach erfolgter verbindlicher
      Anmeldung stellt der Veranstalter eine Schadenspauschale in Rechnung.
      Schadenspauschale in % der Standmiete bei Stornierung
      28 Tage vor Veranstaltung 50 %
      29 bis 56 Tage vor Veranstaltung 30 %

      56 bis 70 Tage vor Veranstaltung 10 %

      13.) Höhere Gewalt
      Ausfall wegen höherer Gewalt:
      Sofern die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere Sturm- und
      Unwetterwarnung, Demonstrationen, Streik, Corona-Verordnungen, Absage des Veranstaltungsgeländes usw., nicht stattfinden kann, ist der Veranstalter von seiner Leistungspflicht befreit.

      14.) Salvatorische Klausel
      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen
      dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben.
      Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des
      Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten
      sollte.


      15.) Gerichtsstand:
      Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, ist Hannover.


      16.) Datenschutz:
      Wir fühlen uns dem Schutz Ihrer Privat- und Persönlichkeitssphäre verpflichtet. Unter dem Link können Sie nachlesen, wie personenbezogene Daten bei uns behandelt werden.
      Insbesondere erhalten Sie Auskunft zur Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO.

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