Bitte beachten Sie:Die Zugangsbeantragungen sind mindestens 48 Stunden vor Arbeitsbeginn vorzunehmen!Die Zugangsbeantragung gilt erst dann als genehmigt, nachdem Sie eine Bestätigungsmail erhalten haben. Die ausführende Firma erklärt sich mit Betreten des Gebäudes mit den folgenden Punkten einverstanden:Wichtige Information für die ausführende Firma:Wir gewährleisten, dass wir unser Personal auf nachfolgend aufgeführte Punkte hingewiesen haben.
Mit Absenden des Antrags stimmen Sie der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Besucherverwaltung zu. Die Daten werden gem. BDSG zweckgebunden verarbeitet und nach 90 Tagen aus unserem System gelöscht.